Unterstützung für die „Trittbrettfahrer“
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Im Stadion werden die Eröffnungs- und Abschlusszeremonien der Olympischen Sommerspiele 2020 stattfinden. Bild: dpa
Der Konflikt spitzt sich sieben Monate vor Beginn von Olympia 2020 in Tokio zu: Warum dürfen nur deutsche Athleten werben – und warum so begrenzt? Die EU-Kommission deutet ein Verfahren gegen das IOC an.
Der Konflikt des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) mit Athleten um deren Werberechte weitet sich sieben Monate vor den Sommerspielen in Tokio aus. Jetzt kommt die EU-Kommission ins Spiel. Eine Sprecherin für Wettbewerbsfragen bestätigte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass die europäische Behörde in einen „Dialog“ mit dem IOC getreten sei. Diese Formulierung der Kommission könnte darauf hindeuten, dass ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen die Olympiaorganisatoren bevorsteht. Zugleich verschärft das IOC den Ton und bezeichnet Sponsoren von Sportlern, die nicht zu den Werbepartnern des Verbandes gehören und während Olympischer Spiele werben wollen, als „Trittbrettfahrer“.
Grundlage für den Vorstoß der Kommission ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes Anfang des Jahres, wonach sich das IOC und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unter dem Verfahrensdruck zu einer Lockerung der Regel 40, Nummer 3 der Olympischen Charta verpflichteten. Zuvor durften Sportler ihre Namen oder Bilder während der Spiele sowie neun Tage vorher und drei Tage nachher gar nicht für Werbezwecke nutzen. Nun können zumindest deutsche Athleten mit ihren persönlichen Sponsoren während der Spiele in begrenztem Umfang werben.
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