Drohen Sportvereinen Zahlungen in Milliardenhöhe?
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90.000 Sportvereinen in Deutschland könnte drohen, dass sie Umsatzsteuer auf Kursbeiträge und Miete von Sportgeräten zahlen müssen. Bild: Picture Alliance
Sportvereine müssen in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen. Das könnte sich nun ändern. Jan Holze, Vorstand der Stiftung für Engagement und Ehrenamt, zu den Folgen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Rechtsstreit eines Sportvereins die bisher gültige generelle Steuerbefreiung für alle Dienstleistungen aufgehoben, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen (Aktenzeichen: V R 48/20). Droht 90.000 Sportvereinen, dass sie nun Umsatzsteuer auf Kursbeiträge und die Miete von Sportgerät zahlen müssen, womöglich auch auf Mitgliedsbeiträge?
Hintergrund der Entscheidung ist, dass man in der Vergangenheit davon ausging, sich direkt auf europäisches Recht zur Begründung der Steuerfreiheit berufen zu können. Dabei wurde eine Öffnungsklausel in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU herangezogen, die eine Steuerbefreiung aller „in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen“ vorsieht.
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