Schiedsgerichtsvereinbarung : Harting verweigert Unterschrift seit fünf Jahren
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„Es gibt keine Lex Harting“, behauptet der Leichtathletik-Verband Bild: dpa
Robert Harting unterstützt Claudia Pechstein nicht nur im Kampf gegen das internationale Sportrecht. Er verweigert schon seit fünf Jahren die Schiedsgerichtsvereinbarung. Seinem Verband dürfte mit dieser Ausnahme Ärger ins Haus stehen.
Robert Harting unterstützt Claudia Pechstein nicht nur in ihrem Kampf gegen das internationale Sportrecht, der Diskuswerfer ist sogar einen Schritt weiter gegangen als die Eisschnellläuferin. Denn Harting ist nicht nur einer von mehr als sechzig Spitzenathleten, die sich der drastischen Resolution von Pechstein angeschlossen haben, weil sie behaupten, ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass sie mit der Athletenvereinbarung auf ihr Grundrecht verzichteten, selbst in existenziellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu dürfen.
Vielmehr verweigert der Olympiasieger und dreimalige Weltmeister die in Frage stehende Schiedsgerichtsvereinbarung seit fünf Jahren. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) bestätigte, dass Harting sich nicht dem Deutschen Sportschiedsgericht (Dis) in Köln und dem Internationalen Sportschiedsgericht (Cas) unterworfen habe. Der Diskuswerfer sei der einzige Leichtathlet, der die Vereinbarung nicht unterzeichnet habe, sagte Sportdirektor Thomas Kurschilgen und betonte: „Es gibt keine Lex Harting.“
Die Vereinbarung sei ein Anhang zur Athletenvereinbarung und freiwillig, sagte DLV-Präsident Clemens Prokop. Im Falle eines positiven Dopingtests bestimme in Hartings Fall ein Disziplinarausschuss Schuld und Strafe; in der Folge stehe der Weg vor ein ordentliches Gericht offen.
Dem DLV dürfte mit dieser Ausnahme Ärger ins Haus stehen, denn sie stellt die Übertragung von Dopingkontrollen an die Anti-Doping-Agentur (Nada) und die Sanktionierung positiver Fälle durch das Sportschiedsgericht in Frage. Wie Harting unterstützen einige namhafte Leichtathleten Pechsteins Resolution. „Wenn der Verband eine Vereinbarung mit dem Nationalen Sportschiedsgericht hat, müssen seine Athleten auch eingebunden sein“, teilte die Nada am Freitag mit. „Die Nada hat ausschließlich Vereinbarungen mit den Verbänden. Es ist Aufgabe der Verbände, dafür zu sorgen, dass die Athleten an das Schiedsgericht angeschlossen sind.“
Pechstein beklagt zweierlei Maß im Sport
Claudia Pechstein, fünfmalige Olympiasiegerin, hat vor dem Landgericht München einen Prozess um mehrere Millionen Euro Schadensersatz für eine zweijährige Sperre angestrengt, die der Cas ihrer Überzeugung nach zu Unrecht verhängte. Im vergangenen Jahr schrieb ihr der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG): „Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist (...) Bestandteil der Athletenvereinbarung.“ Das ergebe sich verpflichtend aus den Verträgen mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und der Nada sowie aus der Satzung der DESG.
In einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“ beklagte Pechstein am Freitag, dass im Sport mit zweierlei Maß gemessen werde. Hartings Verweigerung betraf allerdings nicht Olympische Spiele und Weltmeisterschaften. Nach Auskunft des Deutschen Olympischen Sportbundes unterzeichnete Harting vor den Sommerspielen von London, wo er 2012 gewann, das Zulassungsformular des IOC. Darin wird der Cas als letzte und bindende Streitinstanz vereinbart, gegen die keine Rechtsmittel möglich sind. Der Welt-Leichtathletik-Verband (IAAF) teilte mit, dass seit 2009 alle Teilnehmer an Weltmeisterschaften schriftlich zugestimmt haben, dass Auseinandersetzungen ausschließlich vor dem Cas zu führen.