EU-Kommission : Monopol der Verbände verstößt gegen Kartellrecht
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Eislaufunion in Schräglage: Das Veranstaltungsmonopol für Sportverbände könnte kippen Bild: Reuters
Wird das Ein-Verband-Prinzip im Sport aufgehoben? Zwei Eisschnellläufer hatten gegen Teilnahmeverbote an privaten Wettbewerben geklagt. Die Brüsseler Behörde stimmt ihnen vorläufig zu.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Veranstaltungsmonopol der Sportverbände gegen das Kartellrecht. So ist zumindest die jüngste Beschwerdemitteilung an die Internationale Eislaufunion (Isu) zu interpretieren. Die Brüsseler Behörde hält die Sperren der Isu für Eisschnellläufer, die zugleich an Wettbewerben anderer privater Organisationen teilnehmen, nach einer vorläufigen Einschätzung für illegal. Derartige Beschränkungen würden die unternehmerische Freiheit der Sportler einschränken. „Wir haben derzeit Bedenken, dass die nach den Zulassungsbestimmungen der Isu verhängten Sanktionen nicht darauf ausgerichtet sind, hohe Standards im Sport zu wahren, sondern gewährleisten sollen, dass die Isu die Kontrolle über den Eisschnelllauf behält“, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag mit.
Es geht um die Frage, ob der Sportverband seine marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausnutzt. Eisläufern, die bei Wettkämpfen antreten, die nicht von der Isu genehmigt sind, drohen Teilnahmeverbote für Olympische Winterspiele oder Weltmeisterschaften, aber auch lebenslange Sperren. Auslöser in dem Fall ist eine Klage des Eisschnelllauf-Olympiasiegers Mark Tuitert und des Shorttrack-Weltmeisters Niels Kerstholt, beide aus den Niederlanden. Sie hatten sich wegen des Teilnahmeverbots der Isu für das finanziell lukrative „Ice-Derby“ in Dubai bei der EU beschwert.
Entscheidung würde Ein-Verband-Prinzip aufheben
Bleibt die EU-Kommission bei ihrer Haltung, hätte dies weitreichende Folgen für den organisierten Sport. So könnten beispielsweise auch neue Fußballturniere außerhalb der Verbände kreiert werden, ohne dass die bestehenden Sportorganisationen die Teilnehmer sanktionieren dürften. „Das ist ein wichtiges Signal für die Verbesserung der Produktqualität bei Sportveranstaltungen. Endlich wird der Riegel, der den Wettbewerb in diesem Bereich unmöglich gemacht hat, geöffnet“, sagt der Kartellrechtsanwalt Mark-E. Orth aus München. Die zu erwartende Entscheidung würde die Absicherung des Ein-Verband-Prinzips im Sport endlich aufheben.
Orth rechnet im Fall der Isu mit einer Untersagungsentscheidung der EU-Kommission. Diese habe schon in der Vergangenheit vergleichbare Fälle aus anderen Sportarten wie in der Formel 1 begutachtet und sei zu sehr ähnlichen Ergebnissen gekommen. „Wichtig ist, dass die Kommission diese Frage auch mal formal entscheidet und somit Athleten und konkurrierenden Veranstaltern die nötige Rechtssicherheit gibt.“