Ehemaliger DSV-Funktionär : Kurschilgen lehnt Vergleichsangebot ab
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Thomas Kurschilgen bei einer Pressekonferenz im Jahr 2019 Bild: dpa
Der Deutsche Schwimmverband konnte sich nicht vor Gericht mit Thomas Kurschilgen einigen. Der ehemalige Sportdirektor besteht auf seinen gültigen Vertrag – für den Verband könnte das teuer werden.
Die Güteverhandlung zwischen dem Deutschen Schwimmverband (DSV) und dessen ehemaligem Sportdirektor Thomas Kurschilgen ist gescheitert. Vor dem Landgericht Kassel wies Kurschilgen ein Vergleichsangebot des Verbandes zurück, weil er sich im Zusammenhang mit seiner fristlosen Kündigung im März vergangenen Jahres vielfachen ehrverletzenden Äußerungen ausgesetzt sah und sein unstrittiger Leumund nur durch ein Urteil wiederhergestellt werden könne.
Der DSV wirft Kurschilgen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen eines Würzburger Trainers vor, der in der Zwischenzeit einen Strafbefehl in dieser Sache akzeptiert hat. Darüber hinaus wirft der Verband ihm vor, Bundesmittel beantragt zu haben, die für die Beschäftigung von Trainer Norbert Warnatzsch vorgesehen waren.
Der DSV steht auf dem Standpunkt, dass dies nicht hätte geschehen dürfen, da Warnatzsch für den Staatssicherheitsdienst der DDR tätig gewesen sei. Warnatzsch, der unter anderem die Olympiasieger Jörg Woithe und Britta Steffen sowie Franziska van Almsick betreute, war in der DDR Trainer im Rang eines Majors. DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper bestätigte in Kassel, dass der DSV die Mittel für die Beschäftigung von Warnatzsch auf Drängen des Bundesinnenministeriums und um das Vertrauensverhältnis zum Landessportbund Sachsen-Anhalt nicht zu trüben, im November 2021 überwiesen habe. Kurschilgen bestreitet die Vorwürfe.
Er ist zwischenzeitlich erfolgreich presserechtlich gegen Berichte vorgegangen, er habe im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in Würzburg Fehler gemacht. Kurschilgen verfügt über einen bis Ende 2024 befristeten Vertrag mit dem DSV, laut dem er zum Besonderen Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt war und der keine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bot.
Das Gericht rechnete den Gegenwert bei bis zu 140.000 Euro Jahresgehalt, Leistungen für den Ruhestand sowie einer Prämie von 60.000 Euro für den Fall, dass der Vertrag nicht verlängert wird, auf mehr als 500.000 Euro hoch. Der Anwalt des Schwimmverbandes bot als Vergleich eine auf Juni 2021 datierte einvernehmliche Trennung an, also drei Monatsgehälter, sowie ein sehr gutes Zeugnis.