Hammer, Sichel und Pillen: Der Streit dreht sich vor allem um Opfer des DDR-Dopings. Bild: Picture-Alliance
„Schluss mit der Opfer-Politik“, fordern vier Autoren in einem Dossier und greifen seit Monaten den Doping-Opfer-Hilfe-Verein frontal an. Erstaunlich – denn die Autoren kennen Fakten und Grundsätze des Zwangssystems Doping genau.
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Am Dienstag hat der Rechtsanwalt Michael Lehner einen „Offenen Brief“ an Prof. Werner Franke in der F.A.Z. veröffentlicht, dem über Deutschlands Grenzen hinaus bekannten Molekularbiologen und Doping-Aufklärer. Nach Jahrzehnten mit gemeinsamen wie unzähligen Kämpfen gegen skrupellose Doper vor Gericht und fast genauso vielen Erfolgen stehen sich die beiden nun gegenüber. Franke ist die Galionsfigur eines Quartetts, dass es sich in den vergangenen zwei Monaten zur Aufgabe gemacht hat, „Schluss“ zu machen mit der „Opfer“-Politik. Gemeint sind das Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz des Bundes und die Arbeit des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins e.V. (DOH), der seit zwanzig Jahren auf die teils fatalen Folgen des Dopings in der DDR für die Gesundheit der ehemaligen Athleten hinweist und in mühevoller, ehrenamtlicher Arbeit die Politik von einer Entschädigungsregelung für vom Staat anerkannte Opfer überzeugt hat.
In einem Dossier, das in mehreren Versionen existiert, werfen die Autoren dem DOH unter anderem „Hochstapelei“, die Einbindung von angeblich quacksalbernden Wissenschaftlern, die Täuschung der Öffentlichkeit und die Anleitung zum Betrug durch Trittbrettfahrer vor. Von der Verschwendung von Steuergeldern durch die willfährige Haltung der Regierung wollen sie an diesem Mittwoch die Bundespressekonferenz und anschließend den Sportausschuss des Bundestages überzeugen. Lehner ist dort auch geladen. Seit Anfang Dezember führt er den DOH. Wie Franke kennt der Jurist den Verein. Beide zählen zu den Gründungsmitgliedern.
Ende des Opferbegriffs
Worum geht es den Klägern im Kern, wie sie behaupten? Um das Ende des Opfer-Begriffs im Zusammenhang mit Doping. Unter der Überschrift „Für eine ehrliche Doping-Aufklärung“ – (...) Zurück zu Wahrheit und belastbaren Grundsätzen“ stellen sie die Selbstverantwortung des Menschen für seine Handlungen in den Mittelpunkt ohne Rücksicht auf Umstände und teilweise auf das Alter. Als Belege für die Selbstverantwortung selbst von Minderjährigen führen sie das weit verbreitete Wissen der Athleten über den Einsatz von Doping-Mitteln in der DDR an. Doping sei eine Wahl und Opfer zu sein das Eingeständnis des Versagens. Wörtlich heißt es in dem Text: „Denn es ist die ureigene Entscheidung ist (sic), die hingehaltenen Tabletten, Säfte und Spritzen anzunehmen oder zurückzuweisen. Und es ist eine große persönliche Niederlage, sich später einzugestehen, diesen Mut und diese Offenheit zum Nein nicht gehabt zu haben. Manche können sich das ein Leben lang nicht verzeihen.“ Die These schließt mit der Bemerkung: „Sie sind dann lieber Opfer.“
Selbst die Unschuld Minderjähriger schließen die Autoren aus. Die Co-Autorin Claudia Lepping, einst westdeutsche Leichtathletin und Journalistin, schreibt, dass (die damals 16 Jahre alte/ d. Red.) Sprinterin Katrin Krabbe und andere ihr bei der Junioren-WM 1986 die Ausreise-Kontrollen des DDR-Sports schilderten, mit denen der Nachweis von Doping bei Wettkämpfen verhindert wurde. „Das Kontroll- und Vertuschungsverfahren lernten also auch minderjährige Athleten kennen, die auf internationalem Parkett starteten“, folgern die Autoren: „Und diese Spitzen-Talente wussten bereits sehr genau um die Zusammenhänge. Unwissentlich zwangsgedopt?“, fragen sie rhetorisch und antworten: „Mitnichten. Auch sie nicht.“