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Epo-Doping von HSV-Spieler : DFB-Sportgericht sperrt Vuskovic für zwei Jahre

Zwei Jahre Sperre wegen Epo-Doping: Mario Vuskovic Bild: picture alliance / xim.gs

Die Richter weichen vom WADA-Kodex ab und verhängen eine ungewöhnliche Strafe wegen Epo-Dopings: Der Hamburger SV kündigt Berufung gegen das Urteil an.

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          Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mario Vuskovic vom Fußball-Zweitligaklub Hamburger SV wegen Epo-Dopings für zwei Jahre gesperrt. Das gab der DFB am Donnerstag zum Abschluss des Verfahrens bekannt. „Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen“, sagte Jonas Boldt, der Sportvorstand des HSV.

          Michael Wittershagen
          Zuständig für den Sport in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Binnen einer Woche kann gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vor dem DFB-Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Diese Möglichkeit haben auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Die NADA teilte auf F.A.Z.-Anfrage mit, dass sie derzeit prüfe, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.

          „Ich habe im Sport niemals betrogen“

          Am 17. März war der dritte Verhandlungstag vor dem DFB-Sportgericht ohne ein Urteil zu Ende gegangen. Stephan Oberholz, der Vorsitzende Richter, sagte dazu, dass der Fall zu komplex und die Folgen zu weitreichend seien und er deshalb Zeit brauche. Zuvor war ein Deal zwischen der Verteidigung von Vuskovic und dem DFB-Kontrollausschuss unter dem Vorsitz von Anton Nachreiner gescheitert. Die Parteien hatten sich nach F.A.Z.-Informationen bereits auf eine Strafe von neun Monaten geeinigt, ehe die NADA darauf hinwies, dass dies laut WADA-Kodex nur möglich sei, wenn sich Vuskovic schuldig bekennen würde.

          Doch der 21 Jahre alte Kroate beteuerte von Beginn an seine Unschuld. Am Ende des dritten Verhandlungstages sagte er: „Ich habe im Sport niemals betrogen und werde das auch niemals tun. Was ich und meine Familie in den letzten Monaten durchmachen mussten, würde ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen. Jeden Tag wünsche ich mir, dass dieser Albtraum zu Ende geht.“

          Seine Sperre läuft nun rückwirkend ab dem 15. November 2022. Seitdem war der Kroate vorläufig gesperrt, nachdem bei einer Trainingskontrolle am 16. September das Blutdopingmittel Erythropoetin (Epo) in der A- und B-Probe seines Urins festgestellt worden war. Die Verteidigung von Vuskovic zweifelte am Ergebnis dieser Proben, brachte mehrere Gutachten in den Prozess ein, die im Kern vor allem das im Analyselabor in Kreischa angewandte SAR-PAGE-Verfahren als Nachweis eines Epo-Vergehens anzweifelten. Nach dem zweiten Verhandlungstag ordnete Richter Oberholz eine weitere Probe an, die der kanadische Epo-Experte Jean-Francois Naud anfertigen sollte. Allerdings verweigerte Naud diese Analyse, da er keine Fehler im vorherigen Verfahren habe feststellen können.

          Nur eine geringe Menge an Epo

          In seiner Urteilsbegründung teilte Oberholz nun mit: „Die Verteidigung habe den Nachweis eines falschen Doping-Befundes nicht erbringen können. Die erhobenen Einwendungen gegen das Analyseverfahren und vor allem gegen dessen Positivergebnis seien letztlich nicht erheblich, um ernsthafte Zweifel an den positiven Epo-Befunden begründen zu können.“ Weiterhin zweifelte das DFB-Sportgericht daran, dass die Fachberater der Verteidigung eine ähnlich hohe Kompetenz in Bezug auf Fragen, die sich rund um Epo stellen, haben wie die NADA- und WADA-Experten.

          Laut WADA-Kodex gilt für Epo-Vergehen eine Sperre von vier Jahren. Dass Vuskovic lediglich für zwei Jahre aus dem Spiel genommen wird, begründete Oberholz so: „Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an Epo, so dass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann.“ Und weiter: „Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht.“

          Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes gegen Vuskovic. Experten werten derzeit unter anderem sein Mobiltelefon aus. Joachim Rain, einer seiner Verteidiger, hatte bereits vor dem DFB-Sportgericht erklärt: „Wenn wir hier keine C-Probe bekommen, werden wir es über die Staatsanwaltschaft machen. Wir gehen davon aus, dass die nicht WADA-hörig ist.“

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