Radsport : Franke zerrt Huber vor Gericht
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Georg Huber (2002 in Salt Lake City): Andriol nur zur Gesunderhaltung? Bild: dpa
Gegen den früheren deutschen Olympiaarzt Georg Huber ermittelt die Freiburger Staatsanwaltschaft - wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt. Es geht um Hubers Vergangenheit als medizinischer Betreuer der deutschen Radfahrer.
Der ehemalige Olympiaarzt Georg Huber muss wegen seines Umgangs mit Dopingmitteln vor Gericht erscheinen. Einen entsprechenden Hinweis der „Badischen Zeitung“ hat das Landgericht Freiburg am Donnerstag bestätigt. Demnach hat der Heidelberger Anti-Doping-Experte Professor Werner Franke Huber in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung gezwungen. Franke will einen Vergleich anfechten, auf den er sich mit dem Mediziner 2007 einlassen musste.
Damals ließ Huber Franke unter anderem untersagen, ihn als Doper zu bezeichnen. Huber hatte im Zuge der Doping-Enthüllungen rund um die Profi-Mannschaft des Teams Telekom zugeben müssen, zwei U23-Radfahrer mit dem Dopingmittel Andriol versorgt zu haben.
In einer schriftlichen Erklärung hatte Huber beteuert, diesen beiden Sportlern Andriol zum Zwecke der Gesunderhaltung verabreicht zu haben. Den Vergleich setzte er nach Angaben von Frankes Anwalt Michael Lehner mit einer Eidesstattlichen Versicherung durch. Im März 2008 tauchte allerdings ein Zeuge auf. Der ehemalige Bahnradfahrer Robert Lechner erklärte gegenüber der F.A.Z., vor den Olympischen Spielen 1988 in Seoul neben Andriol auch das Anabolikum Stromba von Huber erhalten zu haben.
Deshalb droht auch eine strafrechtliche Auseinandersetzung. Nach einer Anzeige Frankes vom Juni 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg, wie sie am Donnerstag bestätigte. Franke unterstellt dem Arzt eine falsche Versicherung an Eides statt. Gegenüber dieser Zeitung hatte Huber auf die 2008 schriftlich eingereichten Fragen zur Vergabe von Dopingmitteln an Lechner nie geantwortet. Jetzt wird er vor der Polizei oder im Zivilverfahren Stellung nehmen müssen, voraussichtlich am 23. Februar.