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Dopingstudie : Arbeitsbericht soll zeitnah veröffentlicht werden

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Tatsachen: Der Arbeitsbericht soll veröffentlicht werden Bild: dpa

Kommt nun mehr Klarheit in die Debatte? Der Arbeitsbericht zur Studie zu Doping von 1950 bis heute soll nun vollständig veröffentlicht werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat keine Bedenken bezüglich Namensnennungen.

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          Der Projektleiter der Forschungsgruppe der Berliner Humboldt-Universität hat eine zeitnahe Veröffentlichung des Arbeitsberichts zur Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ in überarbeiteter Form angekündigt. „Der Arbeitsbericht wird so schnell wie möglich in der üblichen wissenschaftlichen Form überarbeitet und veröffentlicht“, sagte Giselher Spitzer am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Die Überarbeitungsarbeiten seien bereits im Gange.

          Die Berliner Uni hatte im März 2012 den Arbeitsbericht fertiggestellt, aus dem bereits vor der Veröffentlichung des deutlich kürzeren Abschlussberichts am vergangenen Montag durch den Auftraggeber Bundesinstitut für Sportwissenschaft zahlreiche Medien zitiert hatten. „Das war ein Arbeitsbericht für den Auftraggeber“, sagte Spitzer über den im März vergangenen Jahres fertiggestellten Bericht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte die Veröffentlichung des Arbeitsberichts gefordert.

          Zu der großen Längendiskrepanz zwischen dem Abschlussbericht des Bundesinstituts für Sportwissenschaft und dem in den Medien kursierenden deutlich längeren Zwischenbericht erklärte der Wissenschaftler: „Die sogenannte Kürzung des Arbeitsberichts im offiziellen Abschlussbericht ging auf die Längenvorgaben des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zurück, die exakt eingehalten werden mussten.“

          Der Abschlussbericht der Berliner Humboldt-Universität und der Universität Münster über die Doping-Vergangenheit in der Bundesrepublik bestätigte das Bild einer staatlich geduldeten und von Steuergeldern finanzierten Doping-Forschung.

          Keine datenschutzrechtlichen Bedenken

          Nach Ansicht des Bundesdatenschutz-Beauftragten Peter Schaar gibt es keine datenschutzrechtlichen Gründe, die gegen eine Veröffentlichung des unlängst vorgelegten Doping-Berichts sprechen. Schaar sagte dem MDR, dass der Offenlegung von Namen nichts im Wege stehe, wenn es sich um Verantwortliche in amtlicher Funktion, Verbandsvertreter oder Spitzensportler handelt und die Vorwürfe erhärtet seien.

          Bereits Anfang Juli war Schaar vom Bundesinnenministerium befragt worden, ob die Veröffentlichung bestimmter personenbezogener Angaben unbedenklich sei. Schaar erklärte schon da, dass eine Veröffentlichung bedenkenlos möglich sei. „Ich begreife Datenschutz nicht als Decke, die über Versäumnisse der Vergangenheit gebreitet werden darf“, schrieb Schaar in seinem Blog. Es müsse ein angemessener Ausgleich zwischen dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und dem Interesse der Öffentlichkeit an Information über zeitgeschichtliche Ereignisse gefunden werden.

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