Doping-Bekämpfung : Hilfeschrei des Staatsanwaltes
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„Ohne bessere rechtliche Instrumente erreicht auch eine gut aufgestellte Schwerpunktstaatsanwaltschaft irgendwann den Punkt, an dem sie nicht weiter kommt“: Beate Merk Bild: dpa
Die Verfahren gegen zwei Ärzte des früheren Radprofi-Teams Team Telekom/T-Mobile endeten nur mit einem Strafbefehl - trotz erwiesenen Dopings. Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert nun eine Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung des Doping.
Bayerns Justizministerin Beate Merk hat eine Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung des Doping gefordert: „Ohne bessere rechtliche Instrumente erreicht auch eine gut aufgestellte Schwerpunktstaatsanwaltschaft irgendwann den Punkt, an dem sie nicht weiter kommt. Das wissen wir in München schon lange!“, teilte Frau Merk am Freitag mit und bezog sich dabei auf das am Mittwoch in Freiburg beendete Verfahren gegen zwei Ärzte des früheren Radprofi-Teams Team Telekom/T-Mobile.
Die Ermittlungen sind trotz erwiesenen Dopings in einem Fall eingestellt und im anderen mit einem Strafbefehl beendet worden. Der zuständige Ermittler hatte erklärt, keine rechtliche Handhabe gehabt zu haben und dabei unter anderem auf das Schweigen von Zeugen, also Athleten und anderen Beteiligten, verwiesen. „Die ernüchternden Worte des zuständigen Oberstaatsanwalts sind geradezu ein Hilfeschrei nach besseren gesetzlichen Handhaben, um des Doping-Sumpfs Herr zu werden“, heißt es in der Erklärung.
„Wenn gesagt wird, dass Profis mitgeteilt hätten, dass man ohne Doping im Radsport keine Chance habe, die Ermittlungen aber ganz überwiegend eingestellt werden mussten, weil sich die Szene erfolgreich abschottet, dann braucht man dringend ein wirksames Mittel, um den Sumpf trockenzulegen.“ Bislang hatte der organisierte Sport auf diese Kritik mit dem Hinweis reagiert, die Staatsanwaltschaften müssten effektiver arbeiten. „Wenn uns deshalb immer wieder entgegengehalten wird, mit einer guten Schwerpunktstaatsanwaltschaft bräuchte man kein Gesetz, so ist das spätestens jetzt eindeutig widerlegt“, schreibt Frau Merk.
Sie schlug eine Kronzeugenregelung in Kombination mit der Strafbarkeit des dopenden Sportlers ab dem Besitz des ersten Milligramms relevanter Dopingmittel vor. Die CSU-Politikerin setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen ein. Ein entsprechender Entwurf liegt vor. Bislang steht nur die Verabreichung und Weitergabe von Dopingmitteln, Eigenblutdoping (seit 2007) und der Besitz nicht geringer Mengen unter Strafe.