Anti-Doping-Gesetz : Der nächste Kampf der Claudia Pechstein
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Claudia Pechstein hat gewonnen – doch der Kampf ist noch nicht zu Ende Bild: dpa
Claudia Pechstein kratzt mit ihrem Erfolg vor Gericht am Fundament der Sportgerichtsbarkeit. Doch die Vorkämpferin für die Athletenrechte ist noch lange nicht am Ziel. Nun startet ihr nächster Kampf.
Am Anfang standen Schreck und Tränen, Schimpf und Schande: Bei der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft im Februar 2009 erfuhr Claudia Pechstein, dass sie des Dopings überführt sei. Bei Nacht und Nebel reiste sie aus Oslo ab. Wer sollte ihr glauben, dass es eine andere Erklärung als Manipulation für ihre Blutwerte geben musste? Nur die energische Ansprache ihres Managers am Telefon hinderte die verzweifelte Berlinerin daran, sich von einer Autobahnbrücke in den Tod zu stürzen. So hat sie es in ihrer Autobiographie „Von Gold und Blut - Mein Leben zwischen Olymp und Hölle“ beschrieben.
Sechs Jahre später schreibt die Sportlerin Geschichte. Mit dem Biss, der sie zu fünf Olympiasiegen trieb, hat sie das Fundament der internationalen Sportgerichtsbarkeit mehr als nur angekratzt. Das Oberlandesgericht München sprach ihr am Donnerstag das Recht zu, den Welt-Eisschnelllaufverband für zwei Jahre Sperre und den Verlust von Ansehen und Sponsoren auf viereinhalb Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen. Dieser Erfolg sei mehr wert als all ihre Goldmedaillen, sagte Claudia Pechstein.
Weil sie ihren Kampf auch als die Vertretung von Recht und Gesetz, als die Befreiung der Sportlerinnen und Sportler von Funktionärswillkür versteht, war die 42 Jahre alte Bundespolizistin in Uniform ins Gericht gekommen. Der Spruch des Gerichts befreit die Athleten Deutschlands von dem Zwang, sich im Gegenzug für die Starterlaubnis bei Olympischen Spielen und anderen Wettkämpfen der Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen. Diese basiert im Gegensatz zu rechtsstaatlicher Justiz nicht auf der Unschuldsvermutung, im Gegenteil.
Vor den Schiedsgerichten des Sports muss der Athlet, im Falle von positivem Test und irregulären Proben, seine Unschuld beweisen. Dies misslang Claudia Pechstein spektakulär. Nicht mit dem Nachweis von Doping-Mitteln, sondern aufgrund eines einzigen Parameters ihrer Blutproben, des erhöhten Wertes der jugendlichen roten Blutkörperchen, Retikulozyten, sperrten Verband und Sportgerichtshof (Cas) sie. Dabei argumentierten mehr und mehr Mediziner, dass die Anomalie auf eine vom Vater ererbte Disposition zurückzuführen sei.
München : Pechstein darf vor deutschem Gericht klagen
Längst hat die Welt-Anti-Doping-Agentur ihr Regelwerk dahin gehend geändert, dass ein einziger Wert nicht mehr als Nachweis von Doping ausreicht. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Matthias Große, dessen hochfliegende Karrierepläne in der DDR durch den Fall der Mauer obsolet geworden waren, kämpfte sich Claudia Pechstein aus dem Tief ihres Lebens heraus. Als das Gericht im vergangenen Jahr in ihrem Sinne argumentierte, erlitt sie einen Weinkrampf.
Selbst wenn sie nun, vorbehaltlich der Revision des Verbandes beim Bundesgerichtshof, mit ihrer Schadenersatzklage erfolgreich sein sollte, sieht sich die Vorkämpferin für die Athletenrechte nicht am Ziel. Zwar hat sie immer wieder ein Anti-Doping-Gesetz gefordert. Doch das, welches der Gesetzgeber in diesem Jahr verabschieden will, enthält eine Klausel, die das Sportrecht schützen soll. Dieser gilt der nächste Kampf von Claudia Pechstein.