Geisterspiel in Marseille : Zuschauer-Verbot war rechtswidrig
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Zwangsweise ohne Zuschauer, aber nicht wegen Corona: Europa-League-Spiel in Marseille 2018 Bild: EPA
Schon vor Corona gab es Geisterspiele. So im September 2018 in Marseille. Nun wird einer Berufungsklage stattgegeben: Eintracht-Fans hätten bei der Partie in der Europa League in Marseille sein dürfen.
Das Stadtbetretungsverbot für Eintracht-Fans im September 2018 vor dem Europa League-Spiel bei Olympique Marseille (OM) war rechtswidrig. Da das Spiel aufgrund vorangegangener Verfehlungen von OM-Fans ohne Zuschauer ausgetragen werden musste, wollten die Behörden mit dem Erlass verhindern, dass Anhänger ohne Tickets nach Marseille fahren. Kurzfristig eingelegte Rechtsmittel blieben erfolglos.
Dennoch reichte der Bundesligaklub gemeinsam mit der Organisation Football Supporters Europe und dem französischen Fanbündnis Klage vor einem Berufungsgericht ein. Jetzt wurde dieser Klage stattgegeben. Das Gericht kam zu der Feststellung, dass das Betretungsverbot „weder erforderlich noch verhältnismäßig“ und daher „rechtswidrig“ war. Es müsse „für nichtig“ erklärt werden.
Eintracht-Justitiar Philipp Reschke sagt über den späten Erfolg: „Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen.“