
Verbrechen und Strafe
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Die Belarussin Wiktoria Asarenka darf in Wimbledon nicht starten. Bild: picture alliance / DPPI media
Russen und Belarussen müssen draußen bleiben – sonst würde Wimbledon seinem Tennisturnier schaden. Auch wenn es in Einzelfällen ungerecht erscheinen mag.
Ganz so überraschend, wie es scheint, kommt der Alleingang in Wimbledon nicht. Das älteste und zugleich berühmteste Tennisturnier nimmt sich schließlich schon aus Tradition das ein oder andere Sonderrecht heraus. Das fängt damit an, dass die Spielerinnen und Spieler im ehrwürdigen All England Lawn Tennis Club ausschließlich in Weiß antreten dürfen. Und es endet bei der Organisation, die als einziges Grand-Slam-Turnier ganz ohne Beteiligung eines nationalen Tennisverbandes allein in privater Hand liegt.
Dass das Management des Rasen-Klassikers von London nun keine russischen und belarussischen Sportlerinnen und Sportler an seinem diesjährigen Turnier teilnehmen lässt, passt insofern ins Bild. Zumal sich Wimbledon damit gegen den von allen Verbänden und Veranstaltern im Tennissport gefundenen Konsens stellt, den Athleten zwar die Verwendung von Landesflaggen und -farben sowie die Teilnahme an Mannschaftswettbewerben zu untersagen, sie aber nicht kollektiv auszuschließen. Letztlich war, so ist zu vernehmen, vor allem der Druck aus Wirtschaft und Politik auf die Veranstalter in London zu groß. Das legt den Verdacht nahe, dass die Entscheidung ohne ebendiesen anders ausgefallen wäre.
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