Reit-Verband zu Vorwürfen : „Nicht unsere Beschreibung des Touchierens“
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Kann ihm ein Verstoß nachgewiesen werden? Springreiter Ludger Beerbaum Bild: picture alliance/dpa
Der Fernsehsender RTL hatte dem Springreiter Ludger Beerbaum vorgeworfen, das verbotene „Barren“ zu praktizieren. Nun gibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung eine erste Einschätzung – und prüft den Fall weiter.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) prüft die Frage, ob auf Grundlage der Video-Aufnahmen des Fernsehsenders RTL, von denen ein Teil am 11. Januar ausgestrahlt wurde, ein Verbandsverfahren eingeleitet werden soll. Der Sender hatte der FN nach mehrmaliger Anfrage einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt, die zum Teil auf der Anlage des Top-Springreiters Ludger Beerbaum aufgenommen wurden – die handelnden Personen sind allerdings nicht zweifelsfrei zu erkennen.
Die FN habe den Zusammenschnitt geprüft, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag, und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, wird FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach zitiert.
Heftige Schläge sind verboten
Nach den Richtlinien der FN ist „Touchieren“, bei dem im Sprung das Pferd mit einer in Gewicht und Länge limitierten Stange konfrontiert wird, erlaubt. Heftigere Schläge mit schweren Stangen auf die Vorderhand werden „Barren“ genannt und sind verboten. Den Übergang zwischen beidem können höchstens Fachleute beurteilen. Der Weltverband FEI verbietet derlei Trainingsmethoden pauschal.
Nach der Ausstrahlung hatte Ludger Beerbaum angekündigt, sich juristisch gegen die Inhalte und die Machart des RTL-Beitrags zu wehren. Die FN spricht lediglich von „mutmaßlichen Vorgängen auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum.“