Steueraffäre : Hoeneß angeblich in sieben Fällen angeklagt
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Uli Hoeneß: Der Prozess naht, die Anklage wird konkret Bild: dpa
Die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß soll teilweise schon verjährt sein. Der Präsident des FC Bayern München ist nach Medienberichten in sieben Fällen angeklagt.
Uli Hoeneß witterte schon eine Verschwörung. Für den Präsidenten des FC Bayern München scheint klar, „dass ein paar Leute was gemacht haben“, wie er jetzt sagte. Gemünzt war Hoeneß’ kritische Bemerkung auf die Wahl zum Fußballer des Jahres, für die die Buchmacher Cristiano Ronaldo als haushohen Favoriten auserkoren hatten und nicht den Bayern-Star Franck Ribéry. In eigener Sache hält sich der so kritikfreudige Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung ein Fall für die Strafjustiz geworden ist, dagegen zurück.
Am 10. März beginnt vor der Fünften Strafkammer des Landgerichts München II ein spektakulärer Prozess gegen ihn. Hoeneß und seine Anwälte wollen dort den Vorsitzenden Richter Rupert Heindl und dessen Beisitzer davon überzeugen, dass eine Selbstanzeige des Fußballfunktionärs und Wurstfabrikanten korrekt war – und ihn damit vor Strafe bewahrt. Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. In sieben Fällen ist sie dem Vernehmen nach zu dem Ergebnis gekommen, dass Hoeneß Steuern hinterzogen habe. Weitere Fälle seien mittlerweile verjährt, berichtete die „Bild“-Zeitung.
Über die Details hüllen sich Verteidiger und Ankläger noch in eisernes Schweigen. Bei Steuerdelikten müssen die konkreten Vorwürfe erst im Gerichtssaal öffentlich bekanntgemacht werden – das Steuergeheimnis der Abgabenordnung steht noch über der Strafprozessordnung. Dass die Anklagebehörde offenbar von sieben Taten ausgeht, erklärt sich daraus, dass Steuerhinterziehung kein sogenanntes Dauerdelikt ist – vielmehr wird die Straftat mit jedem Jahr neu begangen, in dem eine unvollständige Steuererklärung abgegeben wird. Strafrechtler sprechen von Tatmehrheit.
In solchen Fällen setzt das Gericht für jede Einzeltat separat eine Strafe fest („Einsatzstrafe“) und bildet am Ende die Gesamtstrafe – allerdings nicht durch schlichte Addition, sondern durch Erhöhung der höchsten Einzelstrafe. Selbst wenn das Gericht in jedem Einzelfall eine Bewährungsstrafe verhängen würde, könnte es also dennoch sein, dass die Gesamtstrafe am Ende dafür zu hoch ist. Der Bundesgerichtshof hat die Vorgaben, wann eine Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, deutlich verschärft.
Erklärung für die Zahl „sieben“
Allerdings gehen fast alle Beobachter im Fall Hoeneß seit jeher davon aus, dass er wohl kaum wirklich ins Gefängnis muss. Denn selbst, wenn das Gericht seine Selbstanzeige wegen formaler Fehler für gescheitert hält, dürfte sie ihm als mildernder Umstand angerechnet werden. Dies könnte erklären, dass die Staatsanwaltschaft einige Verfehlungen von Hoeneß für verjährt hält. Ginge sie nämlich von einem „besonders schweren Fall“ aus, betrüge die Verjährungsfrist zehn Jahre; sonst sind es nur fünf Jahre. Allerdings gilt die Verlängerung auf zehn Jahre erst seit 2008, so dass umstritten ist, ob sie überhaupt rückwirkend auf den FC-Präsidenten anwendbar ist. Die Zahl „sieben“ könnte sich dann theoretisch auch damit erklären lassen, dass noch zwei weitere Steuerdelikte angefallen sind.
Denkbar wäre aber ebenso, dass die Strafverfolger sogar von „besonders schweren Fällen“ ausgehen. Dass dann formal nicht zehn, sondern nur sieben Taten angeklagt worden sein sollen, könnte einen ganz simplen Grund haben: Womöglich hat Hoeneß mit seiner Zockerei in einzelnen Jahren keinen nennenswerten Gewinn eingefahren.