Nach Spielabbruch : Sportgericht erklärt Hertha zum Sieger
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Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokal-Begegnung zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin hat das DFB-Sportgericht entschieden, daß das Spiel mit 2:0 für Hertha BSC als gewonnen gewertet wird.
Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokal-Begegnung zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin am Mittwochabend in Stuttgart hat das DFB-Sportgericht im Einzelrichter- Verfahren entschieden, daß das Spiel mit 2:0 Toren für Hertha BSC als gewonnen gewertet wird. Das teilte der DFB am Donnerstagabend mit.
Die Stuttgarter Kickers haben bereits Rechtsmittelverzicht erklärt, so daß das Urteil rechtskräftig ist und Hertha BSC im Achtelfinale des DFB-Pokalwettbewerbs steht. Die Partie war in der 81. Spielminute bei Stande von 2:0 für die Gäste aus Berlin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Kai Voss aus Großhansdorf aus dem Zuschauer-Bereich von einem gefüllten Bierbecher am Rücken getroffen worden war und seine Linienrichter-Tätigkeit danach nicht weiter ausüben konnte.
Stuttgarter Kickers müssen Stellung nehmen
Der Sonderbericht von Schiedsrichter Michael Weiner (Giesen) dazu sei am Donnerstagmorgen beim DFB eingegangen, so der Verband. Anschließend habe das Sportgericht Stellungnahmen der beiden beteiligten Vereine angefordert.
Laut DFB-Mitteilung haben die Stuttgarter Kickers darüber hinaus Gelegenheit erhalten, bis Anfang der kommenden Woche zum Sonderbericht des Schiedsrichters Stellung zu nehmen. Anschließend wird der DFB-Kontrollausschuss über eine etwaige Anklage-Erhebung beim DFB-Sportgericht wegen des Vorkommnisses während des Pokalspiels entscheiden, teilte der DFB am Donnerstagabend weiter mit.