Gift für den Fußball
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Kein einfacher Start als VfL-Trainer: Mark van Bommel Bild: EPA
Die Wertung der DFB-Pokal-Partie für Münster hinterlässt das Gefühl, das Urteil diene als Schutzmaßnahme für Schiedsrichter, die einen Fehler gemacht haben. Ein Wiederholungsspiel wäre die gerechteste Lösung.
Besonders groß sind die Erfolgsaussichten nicht, wenn sich die Delegation des VfL Wolfsburg an diesem Donnerstag vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ein Urteil vom 16. August wehrt. Ihr 3:1-Erstrundensieg nach Verlängerung bei Preußen Münster ist in erster Instanz aufgrund eines Wechselfehlers von Trainer Mark van Bommel und seinen Assistenten in ein 2:0 für Münster umgewertet worden. Es gibt gute Argumente für dieses Urteil, in sich stimmig ist es jedoch nicht.
Ja, die Wolfsburger haben einen Fehler gemacht und sich nicht ausreichend mit den Regularien befasst. Das räumen sie selbst ein. Die Informationen zum Wechselkontingent in der neuen DFB-Pokal-Saison waren in einem Schreiben enthalten, mit dem der Verband die Klubs über verschiedene Dinge wie etwa die aktuell geltenden Hygienevorschriften in Kenntnis setzte. Bei der EM durfte neben den derzeit üblichen fünf Auswechslungen in Verlängerungen noch ein sechster Spieler eingewechselt werden, in Münster wusste nun niemand auf der Wolfsburger Bank, wie die Regeln im nationalen Wettbewerb aussehen. Das ist ein großes Versäumnis.
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