Hauruck im Hinterzimmer bei 50+1?
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Der Streit um 50+1 erhitzt weiter die Gemüter. Bild: picture alliance/dpa
Der neue Vorschlag zum 50+1-Komplex verheißt keinen Rechtsfrieden. Leverkusen und Wolfsburg würden profitieren – und was ist eigentlich mit RB Leipzig? Ein Gastbeitrag.
Am 7. März hat das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) dem Bundeskartellamt einen Zusagenvorschlag mit ausformulierten Satzungsänderungen zugeleitet. Anlass war die vorläufige Einschätzung des Amts vom Mai 2021, laut der die 50+1-Regel mit dem Kartellrecht vereinbar sei. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Ausnahmen für Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim und die Konstellation bei RB Leipzig die legitimen Ziele von 50+1 konterkarieren.
Die DFL war gefordert, die Freiheiten dieser von der Ausnahme betroffenen Klubs im Hinblick auf die Eckwerte zu begrenzen, die 50+1 erst die Daseinsberechtigung geben. Auch aus Sicht des Kartellamts sind dies Transparenz und Teilhabe als zentrale Wesensmerkmale der Vereinsdemokratie und gleiche Ausgangsbedingungen bei der Finanzierung des Spielbetriebs. Zur „Lösung im Konsens“ schlägt die DFL vor, die Ausnahmen aus der Satzung zu streichen. Den drei Klubs soll Bestandsschutz gewährt werden. Im Gegenzug müssen sie einen Vertreter des Muttervereins in ihr Aufsichtsgremium integrieren und eine Kürzung ihrer Fernsehgelder hinnehmen, falls die über die Ergebnisabführungsverträge an den jeweiligen Mutterkonzern weitergereichten Verluste höher ausfallen als 7,5 Prozent vom Umsatz.
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