Verfahren eingestellt : Es ist wieder ein Sommermärchen
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Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Horst R. Schmidt (von links nach rechts, Bild von 2005) Bild: dpa
Akte zu: Auch das Landgericht Frankfurt stellt das Verfahren rund um die Fußball-Weltmeisterschaft von 2006 gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt ein.
Nahezu exakt sieben Jahre nachdem die Anschuldigung vom gekauften „Sommermärchen“ den Ruf der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 nachhaltig in Misskredit gebracht hat und eine juristische Aufarbeitung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland erfolgte, hat das Landgericht in Frankfurt die Akte „Sommermärchen“ endgültig geschlossen. Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung rund um die WM 2006 gegen die beiden früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie gegen den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt wurden eingestellt.
Das Frankfurter Landgericht teilte am Montag kurz mit, dass in dieser Strafsache „derzeit keine Auskünfte erteilt“ würden. Die Verteidigung von Schmidt erklärte wiederum, dass wegen „eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses“ das Verfahren eingestellt wurde. Mit anderen Worten: Es kann keine doppelte Bestrafung beziehungsweise ein Verfahren in zwei Ländern geben, das sich auf denselben Sachverhalt bezieht.
Zweck der Zahlung liegt weiter im Dunkeln
Um die Konsequenz aus dieser Erkenntnis zu ziehen und das Verfahren einzustellen, hat das Landgericht Frankfurt allerdings lange gebraucht. Schon im Frühjahr 2020 hatte das Verfahren in der Schweiz, in dem auch der frühere Generalsekretär des Internationalen Fußball-Verbandes (FIFA), Urs Linsi, angeklagt war, wegen Verjährung beendet werden müssen. In dem Prozess um die unklare Überweisung und den Zweck der Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 war auch der Deutsche Fußball-Bund als Privatkläger beteiligt. Der damalige DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge erklärte damals: „Die vollständige Aufklärung des Zahlungsflusses bleibt unverändert Ziel des DFB.“
Der Verband hatte dabei vor allem die Zahlungsflüsse aus dem Jahr 2002 im Blick, bei dem von einem Privatkonto von Franz Beckenbauer, dem damaligen Chef des Organisationskomitees der Weltmeisterschaft 2006, 6,7 Millionen Euro über ein Konto der FIFA schließlich bei einem Unternehmen des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam aus Qatar landete.
Beckenbauer sagte damals, das Geld sei ein notwendiger Beitrag an die FIFA-Finanzkommission zur Bewilligung eines Zuschusses über 250 Millionen Schweizer Franken des Weltverbandes an den DFB zur Organisation der WM 2006 gewesen. Bin Hammam, der lebenslang von der FIFA gesperrt wurde, ist in dieser Sache nie vernommen worden. Der Zweck der Zahlung liegt weiter im Dunkeln.
Die FIFA wiederum hatte sich nach der juristischen Einstellung des Verfahrens in der Schweiz, das mit Zahlungen wegen „Genugtuung“ (vergleichbar mit Schadenersatz) gegenüber Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi endete, im Februar 2021 mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgt. Zwanziger, Schmidt und Linsi waren in der Schweiz wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Das Verfahren gegen Beckenbauer war zuvor wegen des schlechten Gesundheitszustands abgetrennt worden.
Der Anwalt von Schmidt teilte am Montag laut dpa weiter mit, dass das Frankfurter Landgericht „zutreffend festgestellt“ habe, „dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021“ ein „Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen“. Nun finde die „strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende“, hieß es.
Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren haben „unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet“. Schmidts Verteidiger legen „großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht“ hat: „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten.“
Zwanziger und Schmidt beteuerten Unschuld
Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt hatten vor zwei Wochen in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Belastungen der langjährigen Verfahren hingewiesen sowie ihre juristische Unschuld beteuert. „Wir müssten längst freigesprochen sein, denn an den Beschuldigungen ist nichts dran. Die Zahlung im April 2005 an die FIFA war korrekt und betrieblich veranlasst“, sagte Zwanziger. „Ich glaube nicht, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Und deswegen werden wir der Sache nachgehen, gerade auch den Umständen des Beschlusses des Oberlandesgerichts, das Hauptverfahren gegen uns zu eröffnen. Denn hätte der Senat nicht rechtswidrigerweise die Hauptverhandlung zugelassen, dann wäre schon 2019 das Kesseltreiben in Frankfurt und wegen des Schengener Abkommens auch in der Schweiz zu Ende gewesen.“ Die Schweizer Justiz bezeichnete Zwanziger als „kriminelles Gefüge“.
Schmidt hatte in diesem Interview den jahrelangen Druck durch die Verfahren beschrieben: „Das war eine enorme Belastung, die mich heute noch beschäftigt. Je länger das Ganze dauert, desto mehr zehrt es an meinen Nerven. Es zehrt auch an meiner Familie.“