Freiburger Doping : Nada erhöht Druck auf Klöden
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Andreas Klöden (Foto von 2006): Eilbedürftiger Antrag Bild: dpa
Die Nada reagiert auf die Einstellung des Verfahrens gegen die Freiburger Doping-Ärzte: Im Fall des Radprofis Andreas Klöden haben die Dopingverfolger Akteneinsicht beantragt.
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) hat Akteneinsicht bei der Freiburger Staatsanwaltschaft beantragt, um klären zu können, ob gegen den Radprofi Andreas Klöden ein sportjuristisches Ermittlungsverfahren eröffnet werden muss. „Die Staatsanwaltschaft hat Athleten ausdrücklich des Dopings beschuldigt“, sagte Nada-Geschäftsführer Lars Mortsiefer am Montag auf Anfrage, „jetzt müssen wir feststellen, ob Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln vorliegen. Wir haben den Antrag auf Akteneinsicht mit eilbedürftig versehen.“
Damit reagierte die Nada auf die Erläuterungen des Freiburger Staatsanwaltes Christoph Frank zur Einstellung der Verfahren gegen die früheren Ärzte des Teams Telekom, Lothar Heinrich und Andreas Schmid. Sie waren am Eigenblutdoping bei Radprofis des Rennstalls Team Telekom beteiligt. Die Staatsanwaltschaft konnte die Ärzte unter anderem aber nicht anklagen, weil Eigenblutdoping zur Tatzeit nicht strafrechtlich verboten war.
Bei der Novellierung des Arzneimittelgesetzes 2005 hatte man einen entsprechenden Passus mit Hinweis auf die verbotene Methode nicht eingefügt und diesen Mangel erst im Herbst 2006 entdeckt. Die Radprofis Patrick Sinkewitz, der inzwischen zurückgetretene Matthias Kessler und Klöden sollen am 2. Juli 2006 der Prozedur in Freiburg unterzogen worden sein. Sinkewitz hatte dieses Szene - nach einer positiven Dopingprobe - der Freiburger Untersuchungskommission zur Aufklärung von Doping an der Universität beschrieben.
Deren Leiter bezeichnete Klöden bei der Vorstellung seines Abschlussberichtes als Doper. Frank bestätigte die Eigenblut-Affäre mit Blick auf den Deutschen. „Um das Ergebnismanagement-Verfahren einzuleiten“, teilte die Nada mit, „ist neben dem Bericht der Freiburger Kommission der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Freiburg entscheidend.“ Klöden bestreitet, gedopt zu haben. Die Verjährung für Doping im Sportrecht setzt nach acht Jahren ein, in diesem Fall 2014.
Ob die beiden Ärzte weiteres Ungemach fürchten müssen, ist unklar. Schmid erhielt zwar einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, aber nur, weil er Dopingmittel (Erythropoietin) verabreicht hatte. Dabei hatte der Arzt bei Sinkewitz schwere Schäden in Kauf genommen. Nach Angaben der Freiburger Kommission wurde der Hesse wieder zur Tour de France geschickt, obwohl bei der Eigenblut-Transfusion verklumptes Blut festgestellt worden war. Der Kronzeuge der Ermittlungen hätte daran sterben können.
Von 1995 bis 2006 ist im Bonner Radprofi-Team mit Hilfe von Heinrich und Schmid systematisch gedopt worden. Die beiden Mediziner betreuten auch den Einsatz der Profis bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney. Damals siegte beim Straßenrennen Jan Ullrich vor Alexander Winokurow und Klöden.