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Fifa-Affäre : Schweizer Bundesanwalt tritt zurück

Michael Lauber am 13. Mai 2019 in Bern Bild: dpa

Michael Laubers Ermittlungen zur WM-Vergabe an Deutschland waren von Pannen und Ungereimtheiten begleitet. Informelle Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino sind ihm nun auf die Füße gefallen.

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          Der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber hat der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt angeboten. Damit reagierte der oberste Strafverfolger der Eidgenossenschaft auf ein am Freitag veröffentlichtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach hat Lauber gegenüber der Aufsichtsbehörde, die die Bundesanwaltschaft kontrolliert, „vorsätzlich die Unwahrheit“ gesagt. Lauber wies das zurück. „Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft“, schrieb er in einer persönlichen Erklärung. Deshalb biete er seinen Rücktritt an. Damit kommt der 54 Jahre alte Lauber einem Rauswurf zuvor: Gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle „Organisierte Kriminalität“ im Bundesamt für Polizei läuft bereits ein Amtsenthebungsverfahren.

          Johannes Ritter
          Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

          Der seit 2011 amtierende Bundesanwalt war die treibende Kraft in dem Verfahren rund um die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006 an Deutschland, das Ende April wegen Verjährung eingestellt wurde. Seine Ermittlungen gegen vier Mitglieder des damaligen WM-Organisationskomitees waren von vielen Pannen und Ungereimtheiten begleitet. So fanden sich Lauber und andere Staatsanwälte mehrmals zu informellen, nicht protokollierten Gesprächen mit Gianni Infantino zusammen, dem Nachfolger von Joseph Blatter an der Spitze des Fußball-Weltverbands Fifa.

          Als dies im Nachhinein bekanntwurde, nahm die Aufsichtsbehörde Ermittlungen auf. Ende März stellte sie Lauber ein vernichtendes Zeugnis aus. Der Bundesanwalt habe mehrfach gelogen, seine Amtspflichten verletzt und die Untersuchungen gegen ihn behindert. Als Disziplinarstrafe ordnete die Behörde an, Laubers Jahresgehalt von rund 300.000 Franken um acht Prozent zu kürzen.

          Gegen dieses Urteil legte Lauber Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Aufsichtsbehörde nun nicht in allen Kritikpunkten gefolgt. Laubers Aussage jedoch, wonach er sich an das dritte informelle Treffen mit Infantino im Juni 2017 nicht erinnern könne, halten die Richter für unglaubwürdig. Das Gericht ist der Ansicht, dass Lauber dieses Treffen gegenüber der Aufsicht bewusst verschwiegen und damit seine Amts- und Treuepflicht schwer verletzt hat.

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