F.A.Z.-Informationen : Ismaik reicht gegen 50+1-Regel Beschwerde ein
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1860-München-Investor Hasan Ismaik Bild: dpa
Hasan Ismaik haderte zuletzt mit seinem unzureichenden Einfluss bei 1860 München. Nun macht der Investor seine Drohung wahr – und beschwert sich beim Bundeskartellamt gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball.
Der Investor des in schwere Turbulenzen geratenen Fußball-Zweitligaabsteigers TSV München 1860 Hasan Ismaik hat nach Informationen der F.A.Z. Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die 50+1-Regel eingereicht. Darüber will sich der Jordanier offenbar die Stimmenmehrheit an der KGaA der Sechziger und die Kontrolle über sein Investment sichern. Die Mehrheit der Stimmen hält der eingetragene Verein über eine GmbH als Komplementär der Fußball-Kapitalgesellschaft von 1860. Über die Mehrheit der Anteile an der KGaA verfügt derweil Ismaiks in Dubai ansässige Firma Ham International. Er hatte 2011 den Klub vor dem finanziellen Kollaps gerettet und für 18 Millionen Euro 60 Prozent der Aktien des Klubs erworben. Im Laufe der Zeit kamen weitere Millionen an Darlehen dazu.
In den vergangenen Wochen hat sich der Machtkampf zwischen dem Jordanier und den Vereinsvertretern von 1860 zugespitzt. Zuletzt hatte Ismaik eine Millionenzahlung verweigert. So erhielt der Verein auch keine Lizenz für die dritte Liga. Die nur in Deutschland angewandte 50+1-Regel soll verhindern, dass Investoren die Macht in einem Klub übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bayer Leverkusen gehört zu 100 Prozent der Bayer AG und der VfL Wolfsburg ist eine 100-Prozent-Tochter von Volkswagen. Genauso ist die TSG Hoffenheim zu 96 Prozent im Besitz des Software-Milliardärs Dietmar Hopp. Bei Hannover 96 will Präsident Martin Kind demnächst die Übernahme vollenden. Beide nutzen eine Sonderregel, nach der Investoren, die mehr als 20 Jahre einen Klub aktiv fördern, die Mehrheit übernehmen dürfen.
Ein Vorgehen gegen die 50+1-Regel erscheint chancenreich. Kartellrechtsexperten gehen von einer unerlaubten Investorenbeschränkung und vom Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aus.