Landesentwicklungsplan Hessen : Wohnen neben Gewerbe und Industrie
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Die Motoren dröhnen etwas leiser: 5000 Hektar sind aus dem Siedlungsbeschränkungsgebiet gefallen. Bild: dpa
Die hessische Regierung strebt Änderungen des Landesentwicklungsplans an. Dazu zählen ein Fracking-Verbot und weniger Flächenversiegelung.
Mehr Wohnraum in den Innenstädten, dafür weniger Versiegelung von Grünflächen in der Umgebung, schnelleres Internet auf dem Land, mehr Schutz für Bannwälder, weniger Lärm am Frankfurter Flughafen und ein generelles Verbot von Fracking. Diese Ziele strebt die CDU/Grünen-Landesregierung mit einer Änderung des Landesentwicklungsplans an, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll. „Wir wollen Hessen noch lebenswerter machen“, sagte Wirtschafts- und Landesentwicklungsminister Tarek Al-Wazir (Die Grünen).
Einerseits soll der Verbrauch unbebauter Fläche in Hessen von derzeit drei auf 2,5 Hektar am Tag reduziert werden, andererseits soll in wenig genutzten Gewerbe- und Industriegebieten deutlich einfacher zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden können als bisher. Für Städte und Gemeinden gelte künftig der Grundsatz, dass zunächst freie oder brachliegende Flächen innerhalb der bestehenden Bebauung zu nutzen seien, bevor Wohn- oder Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ ausgewiesen würden.
Engere Vernetzung von Biotopen
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, den Lärm rund um den Frankfurter Flughafen zu begrenzen. Der Airport müsse sich weiter entwickeln können, ohne dass die Belastung der Anwohner wachse, sagte Al-Wazir. Deshalb verhandele die Regierung derzeit parallel mit den Luftverkehrsunternehmen über eine freiwillige Vereinbarung zur Einführung einer Lärmobergrenze noch in diesem Jahr. Eine solche Lösung hätte aus seiner Sicht den Vorteil, dass sie im Gegensatz zum Landesentwicklungsplan sofort Wirkung zeitigen würde. Zu den weiteren vorgesehenen Änderungen im Landesentwicklungsplan gehören ein besserer Schutz und eine engere Vernetzung von Biotopen und Naturschutzgebieten. Darüber hinaus sollen neue oberirdische Stromleitungen nur noch in einem Mindestabstand von 400 Metern von der Wohnbebauung erlaubt sein. Al-Wazir gab zu, dass eine Begrenzung des Grünflächenverbrauchs für Wohnen, Gewerbe und Industrie im Landesentwicklungsplan nicht fest vorgeschrieben werden könne.
Er sei jedoch optimistisch, dass die angestrebte Reduzierung der Versiegelung von drei Hektar, das entspricht drei Fußballfeldern,) auf 2,5 am Tag ein realistisches Ziel sei. Schließlich hätten auch Städte und Gemeinden ein Interesse an einem sorgsameren Umgang mit Feld, Wald und Wiesen. Probebohrungen für Fracking sollten in Hessen kategorisch verboten werden, weil die Risiken für das Grundwasser zu groß seien, sagte der Minister. Nach geltendem Bundesrecht hätten die Länder die Möglichkeit, bis zu vier Fracking-Testbohrungen zu genehmigen.
Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne lobten die geplanten Änderungen. Damit werde der Weg „für ein grüneres und lebenswerteres Hessen“ bereitet, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann. Besonders erfreulich sei, dass erstmals nicht nur der Schutz der Nachtruhe, sondern auch die Begrenzung des Fluglärms im Landesentwicklungsplan verankert werde. Genau an diesem Punkt biete die Landesplanung wenig Konkretes, monierte die Linken-Fraktionsvorsitzende Janine Wissler. Von Lärmbegrenzung könne keine Rede sein, denn die von der Landesregierung vorgesehene „Lärmobergrenze“ lasse sogar eine weitere Zunahme von Starts und Landungen am Flughafen zu. Die FDP forderte, im Landesentwicklungsplan festzuschreiben, dass Wald grundsätzlich von der Windkraftnutzung auszunehmen sei. „Industrieanlagen wie Windkraftanlagen gehören einfach nicht in den Wald“, sagte der Abgeordnete René Rock.
Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans wird vom 8. Mai bis 10. Juli im Wirtschaftsministerium und in den drei Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt ausgelegt. Online ist er unter www.landesplanung.hessen.de abrufbar; Einwände können bis zum 24. Juli erhoben werden. Ende des Jahres soll der Plan vom Kabinett beschlossen und anschließend dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden, so dass er Anfang 2018 in Kraft treten könnte.
Unternehmer gegen Wohnen neben Gewerbebetrieben
Hessische Unternehmer haben Änderungen im Landesentwicklungsplan kritisiert, die den Wohnungsbau in Gewerbeflächen erleichtern. „Wir begrüßen das Ziel der Landesregierung, mehr Wohnraum zu schaffen. Nur darf dies nicht zu Lasten der Unternehmen gehen“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Industrie- und Handelskammern, Eberhard Flammer, am Dienstag in Offenbach. Der Plan werde massive Konflikte schaffen. „Menschen wollen in ihrer Wohnung ihre Ruhe haben, das passt aber nicht in ein Gewerbegebiet, in dem teilweise rund um die Uhr gearbeitet wird.“
Die hessische Landesregierung hatte am Montag Änderungen bei Baugenehmigungen im Landesentwicklungsplan präsentiert. Damit will sie einerseits den Flächenverbrauch in Hessen reduzieren, andererseits insbesondere in Ballungsräumen mehr Wohnraum schaffen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) erklärte. Daher dürfen Städte und Gemeinden künftig leichter neue Wohnbebauung in Industrie- und Gewerbegebieten genehmigen. (lhe)