Urteil zu Euro-Scheinen : Grafik auf Banknoten ist keine 5,5 Millionen Euro wert
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Umstrittener Umriss: Europasilhouette auf einer 50-Euro-Banknote Bild: dpa
Weil die Umrisse der Euro-Zone auf einen Entwurf von ihm zurückgehen, will ein Kartograph Millionen für die Nutzung. Einstweilen wird das abgelehnt.
Der Urheber eines Bildes vom europäischen Kontinent, das in abgewandelter Form auf Euro-Scheinen zu sehen ist, hat keinen Anspruch Zahlungen von der Europäischen Zentralbank (EZB). Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der Mann, der Geograf und Kartograph ist, hatte dem Gericht zufolge verlangt, dass die EZB ihm für die Nutzung des Bildes 2,5 Millionen Euro für die Vergangenheit und 100.000 Euro jährlich für die nächsten 30 Jahre, also 3 Millionen, zahlt, weil das von ihm geschaffene Bild auf den Scheinen verwendet werde. 1996 hatte der Kläger mit seinem Entwurf an einem Wettbewerb um die Gestaltung der Euro-Scheine teilgenommen und gewonnen.
Für das Bild hatte er verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien verwendet, die er dem Gericht zufolge bearbeitete und veränderte, wobei er Küstenlinien, Fjorde und Inseln verschob sowie Oberflächenstrukturen und Farben überarbeitete. Nach dem Gewinn des Wettbewerbs übertrug er die Nutzungsrechte für 2180 Euro an eine europäische Institution, die Lizenz wurde später auf die EZB übertragen.
Dem Urteil zufolge unterscheidet sich die Darstellung auf den Scheinen so stark vom Bild des Klägers, dass ihm keine Vergütung nach dem Urhebergesetz zusteht. Sein Bild werde zwar als Ausgangsprodukt verwendet, „indem die Satellitenansicht Europas in ihren Umrissen übernommen wird“.
Sonst aber verblassten die „eigenschöpferischen Merkmale“: die bei ihm grün und dunkelbraun dargestellten Landmassen seien auf den Scheinen einfarbig mit Linienreliefs gehalten. Somit sei ein selbstständiges, neues Werk geschafften worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.