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Tarifvertrag gegen Limokrise : Diesmal nur eine Lohnerhöhung

Der „Schluck aus der Pulle“: Beschäftigte bei Getränkeherstellern wie Hassia in Bad Vilbel erhalten mehr Gehalt. Bild: Wolfgang Eilmes

Die Gewerkschaft NGG hat für die 3500 Beschäftigten in Brausebrauereien einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Er wirkt fast unmodern, denn es geht nur um Geld.

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          Es wurde ein langer Abend im Flughafenhotel. Mehr als acht Stunden, berichteten Teilnehmer später, habe man in der Unterkunft in Hofheim-Diedenbergen zusammengesessen, bis man erschöpft in die Betten fiel. Und zwar alle nüchtern. Das lag weniger daran, dass die Teilnehmer alle Unternehmen vertreten, die alkoholfreie Limonaden und Sprudelwasser herstellen. Sondern am Anlass des Treffens: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgeberverband Ernährung-Genuss verhandelten für die 3500 Beschäftigten der Branche in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland einen neuen Tarifvertrag. Es seien „schwierige Verhandlungen“ gewesen, hieß es von der Gewerkschaft. Zu den Unternehmen, für die der Abschluss gilt, zählen Großabfüller wie Hassia Mineralquellen in Bad Vilbel und Pepsi in Rodgau, aber auch viele kleine Betriebe.

          Falk Heunemann
          Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

          Das Ergebnis der langen Nacht passt auf eine DIN-A4-Seite: Um 3,3 Prozent steigen die Löhne in diesem Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn, weitere 2,4 Prozent kommen im Februar 2020 dazu. Zudem wird allen Beschäftigten eine „Erholungsbeihilfe“ von 150 Euro netto im Mai gezahlt. Der Tarifvertrag gilt für zwei Jahre, in den nächsten beiden Sommern drohen also selbst bei Hitze keine Warnstreiks und damit keine Limokrisen. Solche vergleichsweise einfachen Tarifabschlüsse waren lange typisch: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich nach diversem Hin und Her auf eine Prozentzahl, vielleicht noch eine Sonderzahlung, das war es dann meist. Der Vorteil: Das versteht jeder Mitarbeiter.

          Doch üblich ist das inzwischen nicht mehr. Denn die Gewerkschaften haben einen weiteren Verhandlungsgegenstand entdeckt: Freizeit. Seit die Krisenjahre überwunden sind und da das Wirtschaftswachstum nun schon seit neun Jahren anhält, fordern sie für die Beschäftigten nicht mehr nur höhere Zahlungen ein, sondern auch flexiblere Arbeitszeiten, mehr Urlaub und oder den Anspruch auf befristete Teilzeit. Und zwar mit Wahlrecht: Jeder Beschäftigte soll sich aussuchen können, was ihm wichtiger ist. Ein Ergebnis für alle, das ist den Arbeitnehmervertretern nicht individuell genug.

          Sonderzahlung in bar oder als Freizeit

          Die Folge sind allerdings komplexe, dicke und höchst erklärungsbedürftige Tarifabschlüsse. Der Arbeitgeberverband Hessenmetall etwa hielt es für nötig, nach dem Tarifabschluss 2018 eine 24 Seiten umfassende Zusammenfassung an seine Mitgliedsunternehmen zu verteilen. Das Kapitel „Entgelte“ ist darin noch das kürzeste, mit zwei Seiten inklusive Erläuterungen. Deutlich umfassender sind die Abschnitte zur Arbeitszeit, mit Unterkapiteln zu Volumenmodellen und Zeitguthaben, und zur Reduzierung der Arbeitszeit.

          Selbst die Lohnhöhe ist nicht mehr einfach mit einer Prozentzahl benannt. Neben einer Erhöhung gibt es einen „T-ZUG (B)“, einen jährlichen Festbetrag für Beschäftigte von zunächst 400 Euro, der aber umwandelt werden kann in freie Tage. Ein Vorteil dieser merkwürdigen Regelung: Die sogenannten Tariftabellen, an denen jeder seine Lohnhöhe ablesen kann, bleiben gleich, der Unterschied ist dann nur, ob man die jährliche Sonderzahlung in bar oder als Freizeit erhält.

          Das ist bei der Deutschen Bahn deutlich schwieriger. Mit dem jüngsten Tarifabschluss erhalten alle Beschäftigten zwar eine Gehaltserhöhung in diesem Jahr, im nächsten aber können sie wählen, ob sie 2,6 Prozent mehr Lohn wollen, weniger Wochenarbeitszeit oder mehr Urlaubstage. Die Folge dieser Option: komplexere Tariftabellen. Auch Vertragsverhandlungen für Jobwechsel werden für Bewerber und Chefs langwieriger und anfälliger für Missverständnisse, denn nun ist nicht nur über die Lohnhöhe, sondern ebenso über Arbeitzeitsvarianten und Zahl der zusätzlichen freien Tage zu sprechen – sie müssen bei jedem Gehaltsgebot einkalkuliert und klar benannt werden.

          In anderen Branchen werden ebenfalls solche Optionen zur „Arbeitszeitsouveränität“ diskutiert. Die IG Metall will sie etwa gerade mit Warnstreiks in der Textilindustrie durchsetzen. Auch die Nahrungsgewerkschaft NGG könnte bald solche komplexeren Verträge anstreben. Diesmal sei es um einen „reinen Entgeltvertrag“ im Landesbezirk Südwest gegangen, sagte gestern ein Sprecher. „Aber mit dem Zeitthema werden wir uns ganz sicher beschäftigen.“ Und das nicht nur bei Tarifverträgen für die Limonadenhersteller, sondern in allen Branchen.

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