„Missverständnis“ in Darmstadt : Schlecker zieht Abmahnung wegen WC-Gangs zurück
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Kommt nicht aus den Schlagzeilen: Schlecker Bild: dapd
Weil sie wegen eines Toilettengangs ihr Geschäft drei Minuten zu spät eröffnet hatte, wurde eine Darmstädter Filialleiterin von Schlecker zunächst abgemahnt. Nun hat Schlecker eingelenkt. Und spricht von einem Missverständnis.
Zurückgezogen hat die Drogeriemarktkette Schlecker die Abmahnung einer Filialleiterin aus Darmstadt, die eine Dependance drei Minuten zu spät geöffnet hatte, weil sie dringend noch einmal zur Toilette musste. Die Rhein-Main-Zeitung hatte in ihrer Mittwochsausgabe über den Fall der Frau berichtet, nachdem die Gewerkschaft Verdi darauf aufmerksam gemacht hatte.
Das Unternehmen, von dem zunächst keine Stellungnahme zu erhalten war, teilte mit, dass die Abmahnung zurückgezogen worden sei, nachdem man festgestellt habe, dass der Angelegenheit ein Missverständnis zugrunde gelegen habe.
Verdi meldet Zweifel an
Nach Angaben der Gewerkschaft war es zu der Abmahnung gekommen, weil eine mit der Kontrolle der Filialmitarbeiter betraute Assistentin der Bezirksverantwortlichen die Ladenöffnung beobachtet hatte. Anschließend sei die Darmstädter Mitarbeiterin mit der Begründung abgemahnt worden, der dreiminütige Gang zur Toilette habe Kunden verärgert und den Umsatz von Schlecker geschmälert.
Dem zuständigen Gewerkschaftssekretär Horst Gobrecht lag noch keine schriftliche Mitteilung über die Rücknahme der Abmahnung vor. Er schließt nicht aus, dass das Haus Schlecker, das immer wieder wegen besonders rüder Methoden der Personalführung in die Kritik geraten ist, tatsächlich an seinem Ruf als Arbeitgeber arbeiten will. Er bezweifelte aber, dass das mit dem selben Führungspersonal gelingen könne, dass zuvor für einen derart schlechten Ruf des Unternehmens überhaupt erst gesorgt habe.