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Mindestlohn im Einzelhandel : Am Supermarkt-Regal sind 8,50 Euro oft noch fern

Nachschub: Das Verräumen von Ware ins Regal ist eine Tätigkeit im Handel, die oft an Dienstleister ausgelagert wird. Bild: Schoepal, Edgar

Der Mindestlohn von 8,50 Euro spielt für Einzelhandelsfirmen, die nach dem Verdi-Tarifvertrag entlohnen, im Grunde keine Rolle. Doch dort, wo kein oder ein anderer Tarifvertrag gilt, sorgt er für Unruhe.

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          9,74 Euro je Stunde bekommen die Männer und Frauen neuerdings, die im Lebensmittelhandel Ware in die Regale räumen, rund 1500 Euro im Monat bei einer Vollzeitstelle. Jedenfalls dann, wenn sie nach dem Tarifvertrag entlohnt werden, den die Gewerkschaft Verdi im Dezember in Hessen und anderswo mit der Arbeitgeberseite abgeschlossen hat. Die anderen Gehaltsgruppen liegen noch höher. Für alle gilt: Der Mindestlohn von 8,50 Euro, der im nächsten Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden soll, tangiert sie nicht.

          Jochen Remmert
          Flughafenredakteur und Korrespondent Rhein-Main-Süd.

          Anders sieht das dort aus, wo beispielsweise der Tarifvertrag gilt, den der Verband Instore und Logistik Services mit der Gewerkschaft DHV geschlossen hat, die sich selbst als christliche Gewerkschaft bezeichnet.

          In der untersten Tarifgruppe gibt es zurzeit in Hessen 6,63 Euro je Stunde. Nach diesem Tarifvertrag entlohnt beispielsweise die Teamwork Büttgen GmbH Mitarbeiter. Die 6,63 Euro seien aber der Einstiegslohn, hebt Geschäftsführer Stefan Krause hervor. Sein Haus, das auch im Rhein-Main-Gebiet vertreten ist, gilt als Marktführer beim Auffüllen von Regalen in Supermärkten. Teamwork beschäftigt 5000 Mitarbeiter, die nicht nur im Lebensmittelhandel eingesetzt werden und auch nicht nur Regale einräumen. Rund 4000 davon sind Minijobber mit maximal 450 Euro Monatsverdienst. Zu den Kunden zählen zahlreiche Handelskonzerne, die Tätigkeiten in den Märkten aus Kostengründen zu Dienstleistern ausgelagert haben. Darunter ist auch Tegut aus Fulda.

          23 Euro für das Einräumen einer Palette

          Teamwork hat nach eigenem Bekunden im Grunde nichts gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, sofern er für die gesamte Branche gelte und nicht zu Verwerfungen führe. In der Praxis aber hätten er und seine Mitarbeiter vor allem im Lebensmittelhandel mit ausgesprochen preissensiblen Kunden zu tun, sagt Krause. Diese Sensibilität sieht so aus, dass Teamwork für das Einräumen einer Palette Ware 23 Euro bekommt, wie der Geschäftsführer sagt. Dabei spiele es keine Rolle, wie lange es tatsächlich dauere, bis eine Palette voller Joghurt oder Nudeln in den Regalen positioniert wurde. Tatsächlich brauchten seine Mitarbeiter dafür ungefähr zwei Stunden, wenn es keine Verzögerungen gebe.

          Bei einem Stundenlohn von knapp unter zehn Euro, wie im Verdi-Tarifvertrag vorgesehen, würde es für das Geschäftsmodell mit diesen Margen demnach eng. Aber auch schon bei 8,50 Euro rechnet Krause damit, Kunden zu verlieren, vor allem im Osten Deutschlands, wie er sagt. In Gefahr sieht er sein Haus deshalb nicht. Andere, kleinere und nur auf das Einräumen beschränkte Dienstleister fürchteten sich schon eher. Eine Marktbereinigung sei unausweichlich, der Verlust von Jobs, vor allem in der 450-Euro-Klasse, auch, zeigt Krause sich sicher.

          Höherer Stundenlohn verursache mehr Minijobber

          Die gegenteilige Meinung vertritt Hans-Richard Schneeweiß, Geschäftsführer der Edeka Handelsgesellschaft Hessenring, die in Melsungen ihren Sitz hat und im Gebiet zwischen Fulda, Göttingen und Erfurt Märkte betreibt. Er meint, dass es künftig sogar mehr Minijobber geben werde: Der Einzelhandel sei zu einem Gutteil auf die Minijobber angewiesen. Die 450-Euro-Grenze bleibe aber auch nach Einführung des Mindestlohns bestehen. Die Minijobber arbeiteten also künftig weniger, doch die Arbeitsmenge werde nicht kleiner. Da man den Arbeitsdruck nicht noch weiter erhöhen könne, bleibe nur die Möglichkeit, weitere Minijobber anzuheuern. Die Personalkosten der Handelsunternehmen würden also steigen, höhere Preise für den Verbraucher seien die Folge, ist sich Schneeweiß sicher.

          Bei Edeka Südwest wiederum heißt es dazu, dass die Filialbetriebe der Edeka tarifgebunden seien. Die selbständigen Kaufleute der Edeka seien zwar selbst für die Vergütung ihrer Mitarbeiter verantwortlich, sie seien aber dem Anspruch des Unternehmens verpflichtet, „einen zuverlässigen, fairen und verantwortungsvollen Umgang“ mit den Mitarbeitern zu pflegen.

          Friedrich Wagner, Präsident des hessischen Einzelhandelsverbands, sieht vor allem für kleine Einzelhändler mit nur wenigen Teilzeitkräften und Minijobbern ein Problem, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro verbindlich wird. Da liege der Stundenlohn schon recht häufig deutlich darunter. Angesichts der knappen Gewinnmargen im Einzelhandel vor allem abseits der Metropolregion könne durchaus der ein oder andere Händler aufgeben, bevor er an den Rand der Insolvenz gerate. Die Großen im Einzelhandel jedoch werde der Mindestlohn, da ist sich auch Wagner sicher, in keiner Weise tangieren.

          Joachim Haucke, bei Verdi Hessen Fachsekretär für den Handel, sagt, dass derzeit gerade in den inhabergeführten Geschäften der Edeka- und Rewe-Gruppen in der niedrigsten Qualifikationsstufe Stundenlöhne zwischen 6,50 Euro und acht Euro gezahlt würden. Der Mindestlohn verhelfe zu mehr Gerechtigkeit. Dass Personal abgebaut werde, glaubt Haucke nicht, da die Personaldecke in vielen Betrieben ohnehin schon dünn sei. Mit der Suche nach Lücken und Ausweichstrategien mancher Unternehmen rechnet er allerdings schon.

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