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Ministerium heißt Urteil gut : Tierschutzbeauftragte: Küken-Töten bis 2020 beendet

Männlein oder Weiblein? Eine Geschlechtsbestimmung im Ei soll das routinemäßige Töten von Küken verhindern. Bild: Lüdecke, Matthias

Schon vor fast fünf Jahren hat Hessen das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Auf dieser Vorgabe beharrt das Land. Dass Küken in einer südhessischen Brüterei dennoch getötet werden, hat einen bestimmten Grund.

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          Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Tötens männlicher Eintagsküken bleibt das Land Hessen bei seiner seit Jahren verfochtenen Linie gegen die übliche Praxis. Im September 2014 untersagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Die Grünen) per Verordnung, männliche Eintagsküken zu schreddern oder zu vergasen. Dies geschieht gleich nach dem Schlüpfen, denn im Gegensatz zu weiblichen Küken gelten männliche Exemplare als ungeeignet für die Mast. Sie setzen nicht so viel Fleisch an.

          Thorsten Winter
          Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für Mittelhessen und die Wetterau.

          Wie eine Sprecherin des Ministeriums zu FAZ.NET sagte, sei die Verordnung vom September 2014 rechtmäßig, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Dies liege an einer Brütereien gewährten Übergangsfrist. Solange keine Methode käuflich ist, mit der das Geschlecht des Kükens schon im Ei festgestellt werden, bleibt das Töten erlaubt.

          „Ende des Tötens kommt bis 2020“

          Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin sieht aber ein Ende des Tötens im nächsten Jahr kommen. Begründung: Nach Angaben von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) werde die Rewe-Gruppe von 2020 an eine technische Alternative zu der bisher üblichen Praxis von Brütereien zur Verfügung haben.

          Außerdem gebe es die Möglichkeit, männliche Küken als sogenannte Bruderhähne aufzuziehen und zu vermarkten. Dies ist allerdings aufwendiger und teurer. Denn „Bruderhähne“ werden erst nach zehn Wochen schlachtreif und nicht schon nach vier Wochen, wie es bei weiblichen Tiere der Fall ist. Zudem bleiben sie deutlich leichter.

          15 Millionen getötete Küken in Hessen

          In Südhessen wirtschaftet genau eine Brüterei namens LSL Rhein-Main. Nach fünf Jahre alten Angaben des Landes Hessen tötete der Betrieb seinerzeit etwa 15 Millionen männlicher Eintagsküken im Jahr; mittlerweile spricht die hessische Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin von rund zwölf Millionen. Bundesweit haben demnach 40 Millionen winzige Hühner dieses Schicksal erlitten.

          „Tierschutz darf nicht länger der reinen Wirtschaftlichkeit untergeordnet werden. Eine landwirtschaftliche Produktionsform, bei der die Hälfte der Jungtiere systembedingt getötet wird, ist völlig inakzeptabel“, ließ Hinz seinerzeit wissen. Und: „Die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken wird in Hessen keine Zukunft haben.“

          Warten auf Alternativmethode

          Schon 2014 lagen als vielversprechend bezeichnete Forschungsergebnisse der Universität Leipzig vor, die auf eine rasche Einführung einer solchen Technik hoffen ließen. So erlegte das Land der südhessischen Brüterei auf, „eine technische Alternative zur Bestimmung des Geschlechts der ungelegten Küken in seine betrieblichen Abläufe zu installieren“. Bis heute ist sie aber noch nicht auf dem Markt, wie es in Wiesbaden heißt. Vor diesem Hintergrund erlaubt das Leipziger Urteil das Töten bis auf weiteres.

          Enttäuscht vom Richterspruch zeigen sich Tierschützer. „Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht. Die bisherige Praxis des Kükentötens wird erstmal wie gehabt weitergehen und an jedem weiteren Tag leiden und sterben lebensfähige Küken“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

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