Keine Fristverlängerung für Grundstücksbesitzer in Hessen
Grundsteuererklärung
Keine Fristverlängerung für Grundstücksbesitzer in Hessen
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In Hessen wird es keine Verlängerung der Abgabefrist für die Erklärung zur Grundsteuer geben. Verspätungszuschläge dürften aber zunächst moderat ausfallen.
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