Keine Fristverlängerung für Grundstücksbesitzer in Hessen
- Aktualisiert am
Über eine Million Einsprüche gegen die neuen Grundsteuermessbescheide sind bei den Finanzämtern eingegangen. Bild: dpa
In Hessen wird es keine Verlängerung der Abgabefrist für die Erklärung zur Grundsteuer geben. Verspätungszuschläge dürften aber zunächst moderat ausfallen.
Hessen will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Es seien rund drei Viertel der Erklärungen eingegangen, teilte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Dienstag zum Ende der Abgabefrist in Wiesbaden mit. „Eine Fristverlängerung ist angesichts dieser guten Rücklaufquote in Hessen nicht notwendig.“ Boddenberg mahnte aber alle, die noch nicht abgegeben haben, dies bald zu erledigen. Er kündigte ein „persönliches Erinnerungsschreiben“ der Steuerverwaltung nach Ostern an.
Bayern hat dagegen im Alleingang am Dienstag die Frist um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen forderte daraufhin ebenfalls eine Fristverlängerung. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit eingeräumt werde als einem Eigentümer in Hessen, so der Verband. Ursprünglich hätten die neuen Grundsteuererklärungen bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden müssen. Diese Frist war dann aber in allen Bundesländern bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.
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