Wieso Tierkliniken keine Waschbären wollen
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Invasiv: Vor Waschbären wird gewarnt – auch wenn sie noch so niedlich gucken Bild: ZB
Mit ihrer Zorro-Maske sehen sie hübsch aus. Das gilt besonders für kleine Waschbären. Was aber tun, wenn einem ein hilfloses Junges vor die Füße purzelt? Die Tiermediziner der Uni Gießen wissen Rat.
Während eines Streifzugs durch den heimischen Wald trifft der Spaziergänger auf einen einsamen kleinen Waschbären. Das Junge wirkt hilflos so alleine. Was tun? Den kleinen Räuber mitnehmen und in einer Tierklinik abgeben oder beim nächsten Tierarzt? Lieber nicht – so lautet jedenfalls die Botschaft des Fachbereichs Veterinärmedizin der Universität Gießen. Denn dieser Weg bedeute für das Tier eine Sackgasse. Und das habe mit dem europäischen Recht zu tun.
Die Tiere stammen ursprünglich aus Nordamerika. Im April 1934 wurden zwei Paare am Edersee ausgesetzt. Dies ging nach Überlieferung auf einen Wunsch des Geflügelzüchters Rolf Haag zurück. Ihre Art verbreitete sich schnell – wegen des reichlichen Nahrungsangebots und des Mangels an natürlichen Feinden. Zumal andernorts in Europa Waschbären aus Pelztierfarmen ausbüxten. So sind diese Räuber an vielen Orten in Deutschland weitverbreitet, auch in Hessen. Totgefahrene Exemplare etwa zeugen davon.
Gefangenschaft nach Kastration oder Sterilisation
Weitverbreitet ist aber nicht mit heimisch gleichzusetzen, wie die Gießener Experten hervorheben. „Sie unterliegen gesetzlich der EU-Verordnung zu invasiven Tierarten, wonach solche Tiere eine Gefahr für Teile der heimischen Tierwelt darstellen“, erläutern sie. Infolge dessen sei für Waschbären eine Rückkehr in die Natur ausgeschlossen. Sie dürften lediglich nach Kastration oder Sterilisation in Gefangenschaft gehalten werden – und dies auch nur in Einrichtungen mit einer speziellen Genehmigung für das Halten von Waschbären. Dies wiederum stelle nicht nur die universitäre Tiermedizin in Gießen, die kaum mehr Wildtiere aufnehmen könne, vor erhebliche Herausforderungen: Andere zur Haltung befugte Einrichtungen seien überfüllt.
Zudem müssten Tierfreunde noch etwas beachten. Waschbären unterliegen laut Uni dem Jagdrecht. Wer einen Waschbären mitnehme, und sei es in bester Absicht, müsse dies umgehend dem zuständigen Jagdpächter und der örtlichen Polizei melden. Es sei auch in Zweifelsfällen hilfreich, sich zunächst dorthin zu wenden, statt das Tier voreilig mitzunehmen.
Der Fachbereich weist zudem darauf hin, dass Waschbären Träger von Krankheitserregern sein können, die auch für den Menschen gefährlich sein können. Laut einer Studie vom April haben Forscher bei Waschbären und Marderhunden etwa das West-Nil-Virus nachgewiesen. Die von ihm verursachte Infektion kann beim Menschen in einem Prozent der Fälle das Nervensystem erfassen und dann auch tödlich verlaufen. Alles in allem fanden die Forscher in den Tieren mit der Zorro-Maske 22 verschiedene Arten von Schmarotzern. Zudem fressen Waschbären unter anderem Rote-Liste-Arten wie Gelbbauchunke und Erdkröte.