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Fluggastrechte abtreten? : Wettbewerbszentrale verklagt Wizz Air

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Wettbewerbszentrale gegen Wizz Air: Hat der Billigflieger die Rechte von Verbrauchern verletzt? Bild: Reuters

Flugpassagiere können ihre Entschädigungsrechte an Klage-Plattformen abtreten, die sich der Sache der Verbraucher annehmen. Das Unternehmen Wizz Air soll versucht haben, das zu verhindern und wird dafür nun verklagt.

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          Die Wettbewerbszentrale hat auch den Billigflieger Wizz Air verklagt, weil dieser angeblich seine Passagiere daran hindert, ihre Entschädigungsrechte an spezialisierte Klage-Plattformen im Internet abzutreten. Eine ähnliche Klage wurde bereits gegen die irische Ryanair angestrengt.

          Angriffspunkt am Landgericht Berlin sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ungarischen Wizz Air, wie die Zentrale am Dienstag in Bad Homburg bei Frankfurt berichtete. Danach solle der Passagier seine Ansprüche beispielsweise aus Verspätungen zunächst persönlich anmelden. Für den typischen Fall, dass Entschädigungsansprüche an Dritte abgetreten würden, werde eine „Bearbeitungsgebühr“ von 50 Euro verlangt.

          Verbraucherrechte müssen geschützt werden

          Nach Ansicht der Wettbewerbshüter muss es dem Verbraucher aber frei stehen, auf welche Weise er seine Rechte geltend machen will. Er könne damit beispielsweise einen Anwalt beauftragen oder seine Ansprüche an einen „Legal-Tech“-Anbieter abtreten. Es sei auch nicht zulässig, die Bearbeitung der Fälle davon abhängig zu machen, dass Kontakt- und Zahlungsdaten des Passagieres genannt werden. Wizz Air äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

          Ryanair hatte bereits im November darauf verwiesen, dass Passagiere leicht selbst die notwendigen Ausgleichsanträge nach EU-Recht stellen könnten. Streitfälle würden an die Schlichtungsstelle SÖP weitergeleitet, deren Entscheidungen Ryanair als verbindlich akzeptiere. Die Flugrecht-Portale stellten die Erfolgsaussichten der Anträge absichtlich falsch dar, um bis zur Hälfte der Entschädigung zu kassieren. Auch Ryanair macht Zahlungen davon abhängig, dass ihr Kontakt- und Zahlungsdaten des Passagiers genannt werden.

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