
Versammlungsfreiheit in Hessen : Protest mit Schutzmaske
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„Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“: das Motto der Protestaktion in Gießen Bild: EPA
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie darf theoretisch gemeinsam mit anderen demonstriert werden. Allerdings unter Einhalten der Abstandsregeln. Es bleibt spannend, wie das in der Praxis aussehen soll.
Nicht mehr mit Hunderten oder gar Tausenden Gesinnungsfreunden in engen Reihen auf die Straße gehen zu können, um gegen etwas zu protestieren oder für etwas zu werben, gehört zu dem vielen, was im Angesicht der Pandemie wohl noch eine geraume Zeit ausgehalten werden muss.
In den vergangenen Wochen hat unter diesen besonderen Umständen in Hessen so gut wie keine Demonstration stattgefunden. Entweder, weil die Ordnungsämter dies mit dem Hinweis auf die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, verboten, oder weil die Veranstalter von sich aus entschieden, unter diesen Umständen habe es keinen Sinn. Sogar die Ostermärsche wurden abgesagt.
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht völlig aushebeln
Nun hat eine eher unbedeutende Kundgebung in Gießen mit dem sperrigen Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen. Dessen Botschaft lautet wie erwartet: Gesundheitsschutz ist wichtig, er darf aber nicht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit völlig aushebeln.
Das Ordnungsamt in Gießen hatte den obersten Richtern eine Steilvorlage geliefert. Die Behörde las, etwas verkürzt, aus der Verordnung der Hessischen Landesregierung zu den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum heraus, dass zunächst einmal gar nicht mehr demonstriert werden dürfe. Das ist natürlich, mit Verlaub, Unsinn. Was die Landesregierung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Verfassungsgericht auch selbst klargestellt hat.
Demonstrieren mit Rücksicht auf die Mitmenschen
Gleichwohl bleibt die spannende Frage, wie das Grundrecht, sich gemeinsam zu äußern, zusammen für politische und gesellschaftliche Ziele im Wortsinne einzutreten, noch praktisch ausgeübt werden kann. Die Antwort lautet ähnlich, wie sie in diesen Tagen oft gegeben werden muss: mit der gebotenen Rücksicht auf die Mitmenschen. Alle, die ihre Meinung öffentlich bekunden wollen, sollten das auch in den nächsten Wochen nur mit Sicherheitsabstand, am besten mit Schutzmaske, machen. Dann gibt es keinen Grund für ein Verbot.
Das mag manchem eher wie ein Happening denn wie eine echte Demo vorkommen. Zu dem breiten Konsens, der im Kampf gegen das Virus nötig ist, gehört aber essentiell der Verzicht auf Vertrautes. Kreativität ist das Gebot der Stunde.