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Versammlungsfreiheit : Wie darf künftig demonstriert werden?

Kundgebung zum Thema „Kundgebungen“: Kritiker des geplanten Versammlungsfreiheitsgesetzes versammelten sich am Samstag in der Frankfurter Innenstadt. Bild: Wonge Bergmann

Auch für Demonstrationen in Hessen sollen künftig neue Regeln gelten. Die Kritik daran ist laut, mit Verfassungsklagen wird gerechnet. Juristen und Polizei sehen in dem Gesetz aber auch Vorteile.

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          Eine Demonstration in Wiesbaden, eine in Frankfurt: Offenbar wächst der Widerstand gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsfreiheitsgesetz. Allein in Frankfurt kamen am Samstag knapp 1000 Menschen zusammen, die befürchten, dass sie künftig nur noch eingeschränkt im öffentlichen Raum demonstrieren dürfen, darunter Vertreter von Gewerkschaften, Attac, Fridays for Future und der Linkspartei. Auf einem Plakat, das Teilnehmer tragen, ist das Wort „Freiheit“ durchgestrichen. Sollte das Gesetz wie geplant am Donnerstag von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen werden, sehen die Kritiker ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Ihre Hauptkritik: Künftig habe die Polizei Befugnisse, die sie nach dem bisher geltenden Bundesversammlungsgesetz nicht hat.

          Katharina Iskandar
          Verantwortliche Redakteurin für das Ressort „Rhein-Main“ der Sonntagszeitung.

          Doch so kontrovers das Gesetz gesehen wird: Hessen ist bei Weitem nicht das einzige Bundesland, das sein Versammlungsrecht neu definiert. Der Bund hat den Ländern diese Möglichkeit gegeben. Unter anderem Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind dem schon gefolgt. Im Kern geht es um zwei Fragen: Nach welchen Regeln und unter welchen Umständen dürfen Menschen künftig von ihrem Recht auf Demonstrationen Gebrauch machen? Und wie gewichten die einzelnen Bundesländer die Versammlungsfreiheit gegenüber der Gefahrenabwehr?

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