Kritik an geplanter Novelle : Verfassungsrechtler rügt geplante Jagdverordnung
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Unzufrieden: Jäger aus Hessen wehren sich schon seit Wochen gegen die neue Jagdverordnung Bild: dpa
Geht es nach Hessens Umweltministerin, werden Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel künftig nicht mehr gejagt. Zwar soll die Jagd auf Rehböcke verlängert werden, doch Jäger sind unzufrieden. Und nun meldet ein Verfassungsjurist Bedenken an.
In der Debatte um die neue Jagdverordnung in Hessen hat ein Verfassungsrechtler juristische Bedenken gegen das neue Regelwerk angemeldet. Die Festsetzung neuer Jagdzeiten müsse das Parlament als Gesetz beschließen und dürfe nicht von der Regierung per Verordnung vorgeschrieben werden, forderte Michael Brenner von der Universität Jena am Montag in Wiesbaden bei einer Anhörung im Landtag.
Die Frage, ob bestimmte Wildarten gejagt werden dürften oder nicht, berührt nach Ansicht des Experten elementare Rechte der Jäger. Die von Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) geplanten Neuregelungen hat die Jäger auf die Barrikaden getrieben. Doch auch die Naturschützer sind nur teilweise zufrieden.
Der Fuchs soll künftig längere Schonzeiten erhalten - wie auch Rabenkrähe und Elster. Rebhuhn und Graugans dürfen nicht mehr geschossen werden. Ein Jagdverbot gilt auch für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel. Auf der anderen Seite soll die Jagd auf Rehböcke verlängert werden.