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Giftanschlag an TU Darmstadt : Beschuldigte wird in Psychiatrie untergebracht

Urteil des Landgerichts: Der Prozess gegen eine Studentin wegen eines Giftanschlags an der Technischen Universität Darmstadt ist zu Ende gegangen. Bild: dpa

Weil sie an der Technischen Universität Darmstadt sieben Menschen vergiftet hat, steht eine Studentin seit Wochen vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen: Weil die Frau psychisch krank ist, kommt sie in ein geschlossenes Krankenhaus und nicht ins Gefängnis.

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          Das Landgericht Darmstadt schickt die Studentin, die für den Giftanschlag an der Technischen Universität Darmstadt im vergangenen Jahr verantwortlich ist, in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung der Richter ist die heute 33 Jahre alte Paulina P. psychisch krank und hat die Tat von Verfolgungswahn getrieben begangen. Wegen ihrer Schizophrenie ist die ehemalige Studentin nicht schuldfähig, und das Gericht hatte nicht über eine Strafe, sondern über die dauerhafte Unterbringung in einer Klinik zu entscheiden, wie es am Dienstag in der Urteilsbegründung hieß. 
          Die Beschuldigte hatte in der vergangenen Woche ein Teilgeständnis abgelegt. Ihr Verteidiger hatte eine Einlassung verlesen, in der die Vergiftung von Lebensmitteln zugegeben wurde. Bestritten wurde allerdings die Absicht, jemanden zu töten oder dauerhaft zu schädigen. Mit der Entscheidung für die Unterbringung entsprach die elfte große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Einer der beiden Verteidiger, Christian Kunath, hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Der zweite Anwalt, Björn Seelbach, hatte gefordert, Paulina P. solle zunächst auf der offenen Station einer Klinik und später ambulant behandelt werden. 
          In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Volker Wagner ausführlich über die seelische Erkrankung und die Gedankenwelt der damaligen Studentin. Die Schizophrenie habe ihre Persönlichkeit „entkernt“ und aus ihr einen „völlig neuen Typ Mensch“ gemacht. In einem Video, aufgenommen vor einigen Jahren bei einer Diskussion unter Studenten, sei sie als sympathische Studentin mit einem Lachen im Gesicht zu sehen. Auf Videos aus dem vergangenen Jahr dagegen erscheine sie aggressiv, wenn sie „mit bellender Stimme“ Polizisten oder einen Straßenfeger beschimpfe. Die Filmausschnitte waren an einem früheren Verhandlungstag vorgeführt worden. 

          Stimmen im Kopf, Tat im Verfolgungswahn

          Jan Schiefenhövel
          Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

          In ihrer Vorstellung sei die Frau von Stalkern ausspioniert und drangsaliert worden, sagte Wagner. Sie habe geglaubt, die Peiniger verfügten über technische Geräte, mit denen sie Stimmen in ihrem Kopf erzeugen könnten. Eine Verschwörungstheorie in diesem Sinne findet sich im Internet unter dem Stichwort „voice to skull“. Die Lektüre entsprechender Websites habe die Studentin in ihrer Vorstellung bestärkt. Zu „ihrer Realität“ habe es auch gehört, dass die Stalker ihr Bilder von Folter und Vergewaltigung in den Kopf projiziert hätten. Solche Gedanken seien schließlich zu einem „geschlossenen Wahnsystem“ geworden, in das sie die Menschen ihrer Umgebung eingeordnet habe. So habe sie Nachbarn und Mitarbeiter der Technischen Universität für Stalker gehalten, gegen die sie sich zur Wehr setzen müsse. Zuerst habe die Frau es mit Strafanzeigen versucht. Als das ins Leere gelaufen sei, habe Paulina P. unter einem enormen Leidensdruck gestanden und beschlossen, die vermeintlichen Verfolger sollten sterben.

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