Mit Kindern in den „heiligen“ Krieg
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Zerstörte Kindheit: Eine Schaukel in den Trümmern eines im Bürgerkrieg zerstörten Hauses; aufgenommen in der syrischen Stadt Idlib im Februar 2022 Bild: Getty
Erstmals stand in Hessen eine IS-Rückkehrerin auch wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor Gericht. Die Behörden haben sich längst auf die Reintegration solcher Frauen und ihrer Kinder eingestellt.
Als Jürgen Bonk, Vorsitzender Richter des 8. Strafsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, am 24. März 2023 um 10 Uhr den Gerichtssaal betritt, erhebt sich Fatiha B. ein letztes Mal von ihrem Platz auf der Anklagebank. Hier hat die schmale Frau mit dem streng gebundenem Kopftuch zehn Verhandlungstage lang zwischen ihren Verteidigern Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin gesessen, während Bonk gemeinsam mit zwei Kolleginnen versuchte, die Vorwürfe zu ergründen, die die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft gegen die 30 Jahre alte Deutsch-Marokkanerin aus Bad Homburg erhoben hatte.
Sie lauteten auf Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Das war zumindest in Hessen ein Novum, wo sich zuvor noch keine IS-Rückkehrerin dafür verantworten musste, ein Kind oder mehrere in ein Kriegsgebiet gebracht zu haben. Der Senat sah Fatiha B. in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
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