Aus Sorge um das Grundwasser : Berufung gegen Windpark
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Freie Sicht: Auf der Hohen Wurzel im Taunus sollen auch künftig keine Windräder stehen. Bild: dpa
Die Stadt Taunusstein will gegen das Windpark-Urteil vorgehen und Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dem Kreistag liegen dazu mehrere Resolutionen vor.
Noch liegen die Gründe und das schriftliche Urteil nicht vor, mit dem das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz das Regierungspräsidium Darmstadt verpflichtet hat, den Windpark auf dem Taunuskamm zu genehmigen. Die Stadt Taunusstein, die zum Prozess beigeladen war, will aber auf jeden Fall in die Berufung gehen, um die zehn Rotoren auf der Hohen Wurzel doch noch zu verhindern. Der Magistrat hat deshalb vorsorglich beschlossen, Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.
Die Stadt geht damit rechtlich auf Nummer sicher. Sie will nicht davon abhängig sein, ob das Land Hessen für das beklagte Regierungspräsidium Darmstadt am Ende in die Berufung geht oder einen Berufungsantrag womöglich kurzfristig vor Fristende doch wieder zurückzieht. Dann wäre das Verfahren erledigt, und die Stadt Taunusstein hätte keine juristischen Optionen mehr, gegen das Urteil vorzugehen.
„Keine alternativen Grundwasservorkommen“
Die einwohnerstärkste Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis sieht unverändert die Trinkwasserversorgung im Taunus gefährdet. „Wir haben als Stadt große Sorgen: Im Falle einer Havarie einer Windkraftanlage, beispielsweise durch Blitzschlag, können Betriebsstoffe ins Grundwasser eindringen und die wichtigen Wasservorkommen im Taunuskamm verseuchen“, sagt Bürgermeister Sandro Zehner (CDU). Das Regierungspräsidium habe den Windpark Ende 2016 eben aus diesen Gründen nicht genehmigt.
Die bedrohten Taunusstollen liefern laut Zehner rund 30 Prozent des Trinkwassers der gesamten Region. Diese 30 Prozent seien für die Menschen und Unternehmen vor Ort eine kritische Größe. Würden sie wegen Verschmutzung wegfallen, wäre das nicht zu kompensieren, sagt der Bürgermeister. „Es gibt keine alternativen Grundwasservorkommen in dieser Größenordnung im Rhein-Main-Gebiet.“ Für Zehner liegt auf der Hand: „Wind gibt es an vielen Stellen in der Region – Wasserquellen dagegen nur punktuell.“
Über die Berufung müssen die Stadtverordneten entscheiden. Sobald das schriftliche Urteil mit Begründung vorliegt, läuft eine einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln. Um diese Frist sicher zu wahren, soll es am 27. August eine Sondersitzung des Stadtparlaments geben. Außer der Beratung und Abstimmung über eine Berufung zum Windpark-Urteil soll auch über die ebenfalls vom Magistrat beschlossene Wassernotstandsverordnung entschieden werden.
Politisch wird das Thema noch den Rheingau-Taunus-Kreistag beschäftigen. Gleich mehrere Fraktionen haben Anträge und Resolutionen vorgelegt, die auf eine Unterstützung von Taunusstein im Kampf gegen den Windpark und auf die Notwendigkeit einer Berufung vor dem VGH zielen.