Stören den Unterricht : In der Schule bleibt das Handy aus
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Multimedium: Mit den Handys der neuen Generation lässt weit mehr anstellen als nur telefonieren. Die Schüler nutzen die Smartphones zum Musikhören, um Bilder und Videos auszutauschen und um ins Internet zu gehen. Bild: Masterfile
Ein Leben ohne Smartphones können sich viele Jugendliche kaum vorstellen. Aus den Schulen werden die Geräte aber zunehmend verbannt. Die Lehrer dürfen sie auch konfiszieren.
Die Vierzehnjährige fühlt sich unfair behandelt. Sie habe das iPhone doch nur herausgeholt, um ihrer Freundin Urlaubsfotos zu zeigen. Der Lehrer habe das Handy trotzdem einkassiert. Zu Unrecht, findet sie. Schließlich sei es ihr Eigentum. Sie müsse erreichbar sein und ihren Facebook-Account aktualisieren. Und wer komme für die Gebühren auf, die anfielen, während das Smartphone beschlagnahmt im Lehrerzimmer liege? Ein Blick in die Schulordnung, die alle Schüler und Eltern unterschrieben haben, zeigt allerdings, dass der Lehrer im Recht ist. Mobiltelefone, ist dort zu lesen, sind auf dem Schulgelände verboten. Bei Zuwiderhandlung dürfen sie vorübergehend einbehalten werden.
Solche und ähnliche Regeln haben sich inzwischen viele hessische Bildungsstätten gegeben. Das Gymnasium Oberursel schreibt in der Hausordnung vor, dass Handys und MP3-Player nur zu festgelegten Zeiten und in einer ausgewiesenen Zone in Sichtweite des Lehrerzimmers eingeschaltet und benutzt werden dürfen. Andernfalls werden sie eingezogen und den Eltern übergeben. An der Frankfurter IGS Nordend müssen die Schüler elektronische Geräte vor Betreten des Schulgeländes im Rucksack verstauen. Sogar die Kopfhörer dürften nicht mehr aus dem Ausschnitt des Kapuzenpullis baumeln, sagt Schulleiterin Konstanze Schneider.
Vom hessischen Schulgesetz ist das vorübergehende Wegnehmen unerlaubter technischer Geräte als „Ordnungsmaßnahme“ gedeckt. In Bayern schreibt das Gesetz sogar ausdrücklich vor, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten seien.
Wenn Schulen interne Verbote verhängen, ist der Anlass oft ein Fall, in dem Handys missbraucht wurden. Diese Gefahr besteht schon bei einfachen Mobiltelefonen, hat aber mit den internet- und multimediafähigen Smartphones zugenommen. Es gibt wohl kaum einen Pausenhof einer weiterführenden Schule, auf dem nicht schon einmal gewaltverherrlichende oder pornographische Filmchen herumgezeigt worden sind. Eine wohl noch größere Gefahr ist das digitale Mobbing von Schülern durch Mitschüler.
Kirstin Koch, die Jugendschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt, wird auf dieses Thema fast immer angesprochen, wenn sie auf Elternabenden Vorträge über den Umgang mit Medien hält. Mobbing mit dem Handy könne darin bestehen, dass beleidigende Kurzmitteilungen an das Opfer geschickt würden, sagt Koch. Teils würden auch Gerüchte verbreitet, etwa über eine angebliche Liaison zwischen einer Schülerin und einem Lehrer. Oft erführen die Betroffenen davon zunächst gar nichts.
Das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Schüler
Mit der Kamera von Smartphones machten Schüler Fotos und Videos, die dann per Bluetooth-Funkverbindung von Handy zu Handy verteilt oder direkt ins Internet gestellt würden. Das beginne bei vermeintlich lustigen Aufnahmen, wenn sich jemand im Sportunterricht ungeschickt anstelle, und reiche bis zu heimlich gefilmten Toilettenbesuchen oder Videos, in denen zu sehen ist, wie Mitschüler geschlagen würden.
Wenn Lehrer den Verdacht haben, dass auf einem Gerät solche Aufnahmen zu finden sind, können sie es den Schülern zwar wegnehmen, sie dürfen darauf aber nicht selbst nach Videos, Fotos oder Nachrichten suchen. Das Fernmeldegeheimnis gilt auch für Schüler. Koch rät den Lehrern zunächst das Gespräch mit dem Jugendlichen und gegebenenfalls auch mit seinen Eltern zu suchen. In schweren Fällen sei es jedoch auch möglich, das Gerät zur Untersuchung und Beweissicherstellung der Polizei zu übergeben.
Es wird schwierig, sich auf Mathe-Aufgaben zu konzentrieren
Einem generellen Smartphone-Verbot in Schulen steht Koch skeptisch gegenüber. Handys und Internet gehörten nun einmal zum Leben dieser Generation und ließen sich nicht verbannen. „De facto läuft es trotz Verbots doch so: Die Schüler stellen ihr Handy lautlos, stecken es in die Tasche und holen es nach Ende der Stunde auf dem Gang, auf dem Pausenhof oder in der Toilette wieder heraus.“ Sie empfiehlt, das Medium Smartphone „positiv in den Schulalltag einzubringen“, also eine sinnvolle Nutzung aufzuzeigen. Die Schüler könnten per Handy Formeln suchen oder mit der eingebauten Kamera Tafelbilder abfotografieren, sagt Koch. Ein Lehrer könnte eine Facebook-Seite für Hausaufgaben einrichten, mit Lehrmaterial und der Möglichkeit zum Diskutieren. „Ich wünschte mir auch, dass es ein Fach Medienethik gäbe.“ Anders als etwa in Thüringen, wo Medienkompetenz den Rang eines eigenen Unterrichtsfachs hat, gilt die Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt in Hessen bislang lediglich als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe. „Und deshalb geht sie im Schulalltag meist unter“, sagt die Jugendschützerin.
Dass viele Pädagogen die Allgegenwart der Smartphones kritisch betrachten, hat jedoch nicht nur mit deren möglichem Missbrauch zu tun. Wenn der Kopf ständig mit Handy-Spielen und Surfen beschäftigt sei, könne er sich nicht mehr auf eine Mathe-Aufgabe oder eine Text-Interpretation einlassen, meint die Frankfurter Schulleiterin Konstanze Schneider. Außerdem hemmten die Geräte das soziale Miteinander im realen Leben. Ohne Kopfhörer in den Ohren und Touchscreen vor den Augen lasse sich eben besser miteinander reden und spielen. Sie hält das Handy-Verbot, das an der IGS Nordend seit einem Jahr gilt, deshalb für den richtigen Schritt. Festgehalten ist es in einer Schulvereinbarung, die von der Schulkonferenz mehrheitlich beschlossen wurde. Die Schülervertreter haben sich in der Abstimmung enthalten.