Sterbehilfe : „Wer todkrank ist, soll sterben dürfen“
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Im Alter von 22 Jahren musste sie nach einem Unfall ihres Vaters über sein Leben entscheiden: SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen Bild: Niklas Grapatin
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen musste nach einem Unfall ihres Vaters über Leben und Tod entscheiden. Und das zu einer Zeit, als „Sterbehilfe tabuisiert wurde“.
Der Tod ihres Vaters bedrückt Ulli Nissen noch heute. Aber wenigstens plagen die SPD-Bundestagsabgeordnete keine Schuldgefühle wegen seines tragischen Unfalls. Sie weiß, dass sie ihn nicht verhindern konnte.
Als jüngst über das geplante Gesetz zur Sterbehilfe im Bundestag diskutiert wurde, erinnerte sich Nissen daran, wie ihr Vater verunglückte, als er einen Teppich verbrennen wollte. „Als er Umdruckflüssigkeit hinzugab, explodierte der Kanister“, erzählt Nissen. Obwohl er sofort ärztlich versorgt wurde, sahen die Ärzte nur eine Möglichkeit, sein Leben zu retten. „Sie hätten ihm beide Arme und Beine amputieren müssen.“ Zusammen mit ihrem Bruder musste Nissen eine Entscheidung treffen. Sie war damals 22 Jahre alt.
Ein Päckchen mit Drogen für den Notfall
Zwar konnte sie noch mit ihrem Vater sprechen. Doch der war zu schwach, um selbst über sein Leben zu entscheiden. Sie hätten sich beide gesagt, dass sie sich lieb hätten, erinnert sich Nissen. Das gibt ihr heute noch viel Kraft: „Insbesondere, weil mein Vater sich oft eher deftig ausgedrückt hat.“ Für Nissen war schnell klar, dass sie ihm die Amputation nicht antun konnte: „Es war nicht viel Zeit zu entscheiden. Aber er war so ein selbständiger Mensch, dass ich ihn mir ohne Arme und Beine nicht vorstellen konnte.“ Auch die Ärzte rieten nicht zur Amputation.
Nissen wünschte sich damals, dass ihr Vater selbst über sein Schicksal entscheiden könne. Gleichzeitig wurde ihr klar, dass kein anderer über ihren Tod bestimmen soll. Sie stellte sich vor, sie hätte auf ihrer linken Schulter am liebsten ein Päckchen mit Drogen, für den Notfall. Falls es einmal keinen anderen Ausweg gibt. „Sterbehilfe wurde damals tabuisiert, gesellschaftlich und politisch.“ In der Verwandtschaft haben sie kaum über den Tod ihres Vaters gesprochen. Auch psychologische Hilfe nahm Nissen nicht in Anspruch, denn sie fühlte sich nach ihrer Entscheidung psychisch stabil. Jetzt, bei der Sterbehilfe-Debatte im Bundestag, wurde sie wieder mit den Umständen des väterlichen Todes konfrontiert.
Keine kommerziellen Interessen bei Sterbehilfe
Viele Abgeordnete schilderten im Plenum persönliche Erfahrungen mit einem mehr oder weniger würdevollen Tod ihrer Angehörigen. Dass die Gesellschaft bei dem Thema gespalten ist, sieht man auch im Bundestag. Vier Entwürfe wurden für das geplante Gesetz eingereicht, alle wurden sowohl von Abgeordneten aus Regierungs- wie auch aus Oppositionsfraktionen unterzeichnet. Anders als sonst gilt kein Fraktionszwang, es geht um eine Gewissensentscheidung.
Ein Entwurf sieht vor, Hilfe zum Suizid mit Gefängnis zu bestrafen. Straffreiheit verlangt dagegen ein anderer Entwurf. Selbstverständlich muss auch der Sterbewillige der Sterbehilfe zugestimmt haben. Diese beiden Entwürfe wurden jedoch nur von wenigen Abgeordneten unterzeichnet.
Der Gesetzesvorschlag mit der höchsten Akzeptanz sieht vor, ärztliche Sterbebegleitung weiterhin zu erlauben, sofern keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Ulli Nissen hat sich für den Entwurf mit der zweithöchsten Zustimmung entschieden. Demnach soll Ärzten aktive Sterbehilfe erlaubt sein, wenn der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet, die unweigerlich zum Tod führt. „Wenn man todkrank ist, sollte man zu Hause sterben dürfen und dafür nicht in die Schweiz reisen müssen.“ Vorher muss der Patient jedoch über andere Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Außerdem kann der Arzt selbst entscheiden, ob er dem Patienten Hilfe zur Selbsttötung anbietet.
Ärztekammer lehnt Beihilfe ab
Die meisten Deutschen befürworten ebenfalls aktive Sterbehilfe bei unheilbaren, tödlich endenden Krankheiten. Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach würden zwei Drittel der Bevölkerung aktive Sterbehilfe für Schwerkranke akzeptieren. Lediglich 13 Prozent sind dagegen. Im Jahr 2008 waren es noch 19 Prozent. Passive Sterbehilfe, also die Einstellung lebensverlängernder Behandlungen, befürworten sogar 78 Prozent.
Die hessische Landesärztekammer dagegen lehnt die ärztliche Beihilfe zum Suizid ab. Nach den Worten ihres Präsidenten Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach sollen Ärzte den Menschen in der Not beistehen. Sterbehilfe würde ein vorhandenes, lebenswertes Dasein künstlich beenden. Stattdessen sollen seiner Meinung nach palliativmedizinische Angebote erweitert werden.
Auch Ulli Nissen wünscht sich eine bessere Pflege kranker Menschen im Hospiz. „Doch wenn man so schwer krank ist, dass der Tod bevorsteht, sollte man ärztliche Unterstützung beim Suizid bekommen.“ Von dem neuen Gesetz erhofft sie sich auch eine präventive Wirkung. Die ärztliche Beratung sorge dafür, dass der Patient vorher alle anderen Möglichkeiten gegeneinander abwäge.
Selbst bestimmen per Patientenverfügung
Obwohl ihr Vater schon vor 34 Jahren gestorben ist, wird Nissen seinen Tod wohl nie ganz verarbeiten. „Er wäre sicher sehr stolz gewesen, wenn er mich als Bundestagsabgeordnete gesehen hätte“, sagt sie. Die Politikerin steht bis heute zu ihrer Entscheidung, die lebenserhaltenden Maschinen abstellen zu lassen. Sie wünscht sich allerdings, dass die Menschen in Zukunft nicht mehr über das Leben anderer entscheiden müssen.
Durch eine Patientenverfügung könne man selbst bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn man in einer Notlage sei, sagt sie. Noch haben die wenigsten solch eine Verfügung abgefasst. Nissen hofft, dass sich das bald ändert.