Beerdigungen und Corona : Trauer im Kleinen
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Einschränkungen in einer schweren Zeit: Beerdigungen in Frankfurt während der Corona-Krise (Symbolbild). Bild: dpa
Frankfurt kämpft mit der Einschränkung von Versammlungen gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus. Das hat auch Auswirkungen auf Bestattungen.
Versammlungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus einschränken – diese Maxime gilt auch für Trauerfeiern und Beerdigungen. Ob sich zum Beispiel die Trauergäste noch in Trauerhallen versammeln dürfen, bestimmt jede Stadt selbst. Dabei lautet die Devise überall: Abschied nehmen, ohne eine Ansteckung zu riskieren.
In Frankfurt dürfen seit Donnerstag keine Trauerfeiern mehr in den Trauerhallen der 36 örtlichen Friedhöfe stattfinden. Stattdessen finden sie an den jeweiligen Grabstätten im Freien statt. Maximal 20Gäste sind dabei erlaubt. In Offenbach dagegen stehen die Trauerhallen weiter offen. Allerdings dürfen in den Räumen nur noch bis zu zehn Menschen zusammenkommen. Auch in Gießen finden die Abschiedszeremonien zunächst weiter in den größeren Trauerhallen statt, kleine Trauerhallen dagegen sind geschlossen. Es müsse genug Abstand garantiert werden können, sagt eine Stadtsprecherin. Bis zu 50Trauergäste dürfen die Beerdigungen begleiten, sowohl in den Hallen als auch am Grab.
Gottesdienste und Zusammenkünfte sind verboten
In den meisten Städten finden Bestattungen ausschließlich im Freien statt, so auch in Wiesbaden und Darmstadt. Bis zu 30 Trauergäste dürfen sich in Darmstadt am Grab versammeln. In Wiesbaden gilt die Regel, dass nur noch direkte Angehörige, maximal 25 Personen, teilnehmen dürfen. Von einer anschließenden privaten Versammlung der Gäste werde ausdrücklich abgeraten, heißt es aus einer Wiesbadener Pietät.
Das Bestattungsinstitut unterstützt, wie viele andere Pietäten, verstärkt online und telefonisch bei der Trauerbewältigung. Sarg oder Urne könnten online, aber weiterhin auch im Institut ausgewählt werden, sagt eine Bestatterin. Gespräche würden dann aber so kurz wie möglich gehalten. Besonders wichtig sei es, bei den Trauerfeiern auf Körperkontakt zu verzichten. Gäste sollten sich weder umarmen noch einander die Hände schütteln. „Das ist natürlich schwierig, weil oft die Worte fehlen und auf diese Weise Gefühle ausgedrückt werden.“
Gottesdienste und andere Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind schon seit Anfang der Woche verboten, ein Trauergottesdienst in einer Kirche ist unmöglich. Allerdings können Pfarrer weiterhin eingeladen werden und Ansprachen unter freiem Himmel halten. Eine Frankfurter Pfarrerin sagt, sie begleite Bestattungen, wahre aber Abstand zu den Anwesenden. Sie habe die Erfahrung gemacht, dass die Gäste von sich aus vorsichtig seien und den Vorgaben mit Verständnis begegnen. Aber natürlich sei es schwer für die Angehörigen, in der Trauer mit den Verboten konfrontiert zu werden.