Mehr Sicherheit auf der Straße : Mit Grafiken und Strafzetteln
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Mehr Sicherheit: Auf der Rheinstraße in Darmstadt gibt es breite Wege für Radfahrer. Bild: Michael Kretzer
Gutes Zureden und Kontrollen – in Darmstadt wird auf beide Mittel gesetzt, um das Nebeneinander von Autos und Rädern im Straßenverkehr zu regeln.
Nicht so nah, bitte: Was seit einigen Wochen für zahlreiche zwischenmenschliche Begegnungen gilt, ist seit Ende April auch Standard im Straßenverkehr – ganz ohne Corona. Wer nun mit seinem Auto einen Radfahrer überholen möchte, muss dabei innerorts den inzwischen auch aus anderen Lebenszusammenhängen bekannten Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Außerhalb der Stadt sind sogar zwei Meter Abstand zum Radfahrer vorgeschrieben. Das sieht die Straßenverkehrsordnung vor.
Um auf diese Regelung aufmerksam zu machen und Rücksicht zu fördern, haben die Stadt Darmstadt, der Fahrradclub ADFC, die Initiative Radentscheid Darmstadt und die städtische Verkehrsgesellschaft Heag Mobilo eine Kampagne ins Leben gerufen: An den Hecks von fünf städtischen Bussen sind von Juni an jeweils der Schriftzug „Mindestabstand beachten!“ und eine veranschaulichende Grafik angebracht. Sechs Monate sollen Verkehrsteilnehmer so an die Regel erinnert werden.
Bewusstsein nicht nur für Autofahrer schaffen
„Vorher gab es hierzu keine konkreten Vorgaben, in der Straßenverkehrsordnung war lediglich von einem ,ausreichenden Seitenabstand‘ die Rede“, sagte Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch (Die Grünen) bei der Vorstellung der Kampagne. Zu enges Überholen aber gefährde Radfahrer. In einer Stadt wie Darmstadt, in der „das Fahrrad zum Glück immer mehr ein sehr gängiges Verkehrsmittel“ werde, begrüße er die vom ADFC initiierte Kampagne deswegen sehr. „Radfahrer haben keine Knautschzone. Werden sie zu knapp überholt, sind sie gefährdet, auch wenn nichts passiert“, sagte auch Klaus Görgen vom ADFC Darmstadt-Dieburg. Der Verein wolle deswegen im Bewusstsein anderer Verkehrsteilnehmer verankern, dass ein ausreichender Abstand beim Überholen selbstverständlich sei. Diese Forderung habe dank der Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung endlich auch eine juristische Grundlage erhalten.
Um aber auch Radfahrer daran zu erinnern, dass für sie ebenfalls Regeln gelten, hat die Polizei Darmstadt vergangenen Mittwoch an mehreren innerstädtischen Stellen, unter anderem an Rhein- und Wilhelminenstraße, Radler kontrolliert. Besonders sei dabei auf „getunte“ Pedelecs geachtet worden, wie es in einer Mitteilung hieß. Insgesamt 143 Fahrer seien gestoppt und acht Verstöße geahndet worden – davon vier Rotlichtfahrten. Zwei Lastenrad- und Pedelecfahrer hatten ihre Fortbewegungsmittel tatsächlich „getunt“, also derart umgebaut, dass sie eine höhere Geschwindigkeit fuhren als erlaubt. „Erfreulich“ sei dagegen gewesen, dass immer mehr Radfahrer das für sie in der Wilhelminenstraße bergab geltende Fahrverbot beachten würden. Die abschüssige Strecke von der Stadtkirche Richtung Luisenplatz wird von Radlern oftmals wie eine Rennstrecke genutzt.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Während ihrer Kontrollen habe die Polizei jedoch auch den Autoverkehr nicht außer Acht gelassen, wie es hieß. Allerdings kontrollierten die Beamten dabei nicht den geforderten Abstand beim Überholen von Radlern. Vielmehr seien ihnen zwei Transporter aufgefallen, die an der Rheinstraße auf dem dortigen Rad- und Fußweg parkten. Das Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen ist nämlich auch untersagt. Wer das Verbot künftig nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das ist Teil der novellierten Straßenverkehrsordnung. Um Autofahrer daran zu erinnern, braucht es aber offensichtlich keine Plakate auf Bussen – wer einmal gezahlt hat, wird sich beim nächsten Mal wohl ganz von selbst einen günstigeren Parkplatz suchen.