Schwangerschaftskonfliktberatung : Rechnungshof übt Kritik an "Pro Familia"
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Der hessische Rechnungshof hat der Landesregierung empfohlen, den Verein "Pro Familia" nicht mehr zu fördern und den Beratungsstellen der Organisation die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu entziehen.
Der hessische Rechnungshof hat der Landesregierung empfohlen, den Verein "Pro Familia" nicht mehr zu fördern und den Beratungsstellen der Organisation die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu entziehen. "Pro Familia" unterhält 26 Beratungsstellen in Hessen, die im Sinne des "Schwangerschaftskonfliktgesetzes" Frauen bei ungewollten Schwangerschaften beraten und gegebenenfalls die für eine Abtreibung notwendige Bescheinigung einer Konfliktsituation ausstellen dürfen. Ferner fordern die Rechnungsprüfer in Darmstadt die Landesregierung auf, vom hessischen Landesverband "Pro Familia" 98000 Euro zurückzufordern, welche die Organisation zuviel abgerechnet habe.
Man habe von Juni bis November 2003 die Verwendung der Zuwendungen des hessischen Sozialministeriums an "Pro Familia" untersucht, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Bericht des Rechnungshofes. Als ein wesentliches Ergebnis stellten die Prüfer fest, daß in den drei Medizinischen Instituten von "Pro Familia" Abtreibungen vorgenommen würden. Solange die "Pro Familia"-Vereine ambulante Schwangerschaftsabbrüche anböten oder nicht für eine hinreichende Trennung von Beratungsstellen und Medizinischen Instituten sorgten, solle das Sozialministerium deren Anerkennung als Konfliktberatungsstellen widerrufen und die Förderung einstellen, raten die Prüfer.
Laut Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz dient eine Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstellen haben ihre Gespräche "ergebnisoffen" zu führen, dürfen also schwangere Frauen nicht zu einer Entscheidung drängen. Dies scheint den Rechnungshofprüfern offenbar nicht richtig gewährleistet, wenn "Pro Familia" neben den Beratungsstellen auch drei Tageskliniken unterhält, in denen Abtreibungen vorgenommen würden.
Das Ministerium wollte sich zu dem Vorgang vorläufig nicht äußern, die Angelegenheit werde geprüft, hieß es. Auch der Rechnungshof verweigerte eine Stellungnahme mit der Begründung, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, weshalb man sich aus rechtlichen Gründen nicht äußern dürfe. Dagegen widersprach die Geschäftsführerin des hessischen Landesverbandes von "Pro Familia", Brigitte Fuchs, dem Vorwurf des Rechnungshofes, die 26 Beratungsstellen ihres Verbandes und die drei Medizinischen Institute in Gießen, Rüsselsheim und Kassel seien organisatorisch und wirtschaftlich nicht hinreichend getrennt. Die Institute, in denen Schwangerschaftsabbrüche und Sterilisationen vorgenommen sowie Spiralen eingesetzt würden, seien von den Beratungsstellen organisatorisch und finanziell unabhängig. Sie erhielten auch von der Landesregierung keine Zuschüsse, sondern trügen sich über die Abrechnungen.
Den Vorwurf des Rechnungshofes, der Landesverband habe 2001 und 2002 entgegen der Vorgaben des Sozialministeriums 1993 Beratungsfälle zuviel für sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen abgerechnet, kann Fuchs nicht nachvollziehen. Ihr sei von überhöhten Abrechnungen jedenfalls nichts bekannt. Allerdings liegt "Pro Familia" laut Fuchs noch nicht der Bericht des Rechnungshofes vor. Der Landesverband sei auch nicht in der Lage, 98000 Euro zurückzuzahlen, dies würde ihn ruinieren, gab Fuchs an. Ohnehin könne man wegen der von der Landesregierung im Rahmen des Sparprogramms "Operation Sichere Zukunft" vorgenommenen Streichung der Zuschüsse von 95000 Euro auf Null nur noch einen Notbetrieb aufrechterhalten. Von drei Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle hätten zwei gekündigt werden müssen.
Der Landesverband hat 2001 Fördermittel des Landes in Höhe von 190000 Euro, 2002 von 83000 Euro, 2003 von 95000 Euro und in diesem Jahr keinen Zuschuß mehr erhalten. Geschäftsführerin Fuchs verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dem zufolge die Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung neu geregelt werden und möglichst die Länder damit beauftragt werden sollen. Diese sollten 80 Prozent der Beratungskosten übernehmen. (rieb.)