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Schulpolitik : „Kreis Offenbach ist besonders inklusionsfeindlich“

  • -Aktualisiert am

Kommt nicht ins Rollen: Kritiker sehen kaum Fortschritte beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern Bild: dpa

Gehe die Entwicklung weiter wie bisher, stehe die Inklusion in Hessen vor dem Scheitern. Das kritisieren Wissenschaftler, Eltern und Gewerkschafter in einem „Schwarzbuch“.

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          „Im Prinzip war unser Kind für die Klassenlehrerin ein Möbelstück, aber kein Kind ihrer Klasse. Sie hat auch öffentlich verkündet, dass so etwas nicht an eine normale Schule gehöre, wie uns berichtet wurde.“ Diese Sätze stammen von Eltern, deren 2004 geborenes Kind, das körperbehindert und deshalb auf Lernhilfe angewiesen ist, in eine Regelschule aufgenommen wurde - so wie es nach der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Schilderung befindet sich im „Schwarzbuch Inklusion“, das der Verein „Politik gegen Aussonderung - Koalition für Integration und Inklusion“ schon im März angekündigt hatte und am Mittwoch vorgestellt hat. Es enthält die Schilderung von 65 Einzelfällen, die nach Ansicht der Vereinsvorsitzenden, der Darmstädter Professorin Anne-Dore Stein, zeigen, dass von Selbstverständlichkeit bei der Inklusion in Hessen keine Rede sein kann.

          Stein, die an der Evangelischen Hochschule Integrative Heilpädagogik/Inclusive Education unterrichtet und gerade dabei ist, einen Masterstudiengang Inklusion aufzubauen, hat zusammen mit Vertretern des Elternbundes Hessen, der GEW, dem Juristen Hubert von Plottnitz und Irmtraud Schnell vom Institut Sonderpädagogik der Frankfurter Goethe-Universität deutliche Kritik an der Verwirklichung des gemeinsamen Lernens von Kinder mit und ohne Behinderung geübt. „Wenn die Entwicklung so weitergeht, wird Inklusion zum Scheitern gebracht“, sagte die Professorin.

          Strukturelle Änderungen im Schulsystem

          In Hessen bedürfe es, wie die im Schwarzbuch skizzierten Beispiele zeigten, eines Neustarts, um die inklusive Beschulung als Regelform durchzusetzen. Allerdings sei dies nicht ohne weitreichende strukturelle Änderungen im Schulsystem möglich.

          Das politisch Gravierende an den 65 - anonymisierten - Einzelfällen ist nach Ansicht der Autoren, dass sie auf systemische Mängel bei der Realisierung der UN-Konvention hinweisen. Die praktische Verwirklichung dieses nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung auch in Deutschland geltenden Menschenrechts werde durch eine Reihe von Hindernissen erschwert. Das Schwarzbuch zählt dazu als Beispiele die ungeklärte Zuständigkeit der Kostenträger und den Mangel an neutraler Beratung der Eltern auf. Vor allem fehle aber eine einheitliche Ressourcenzuweisung.

          Von Plottnitz, der Eltern juristisch begleitet, die das Recht ihres Kindes auf inklusiven Unterricht einklagen müssen, sieht in dem im hessischen Schulgesetz verankerten „Ressourcenvorbehalt“ den zentralen Konfliktstoff. Da die Politik das Förderschul- ebenso wie das Regelschulsystem beibehalten wolle, fehle es an Geld mit der Folge, dass es zu Konkurrenzen komme. So gebe es Sozialbehörden, die sich „mit Händen und Füßen“ dagegen wehrten, Integrationshilfen für behinderte Kinder zu zahlen. Insbesondere der Landkreis Offenbach zeige sich in dieser Hinsicht ausgesprochen „inklusionsfeindlich“.

          Dorothea Terpitz von der Elterninitiative „Gemeinsames Lernen für Stadt und Kreis Offenbach“ (Igel) hat diese Vorwürfe am Mittwoch bestätigt. „In der Stadt Offenbach läuft es wunderbar, der Kreis jedoch wehrt sich gegen Integrationshelfer.“ Nur mit öffentlichem Druck und Hilfe von Rechtsanwälten lasse sich der Anspruch der Eltern auf die notwendige Begleitperson für ihr behindertes Kind durchsetzen. Fünf Eltern hätten diesen anstrengenden Weg gewählt, von einem Elternpaar habe der Landkreis Offenbach im laufenden Rechtsstreit eine Sicherheitsleistung von 12.000 Euro verlangt, was auf andere abschreckend gewirkt habe.

          „Kofferpädagogen“

          Nach Ansicht von Hella Lopez vom Elternbund Hessen ist die Lage in den Schulbezirken unterschiedlich, in der Summe aber „erschreckend“. Weil zu wenig Geld vorhanden sei, um die behinderten Kinder an der Regelschule angemessen zu betreuen und zu unterrichten, leide inzwischen der in den vergangenen Jahren an vielen Schulen erfolgreich aufgebaute gemeinsame Unterricht. Das Menschenrecht auf Bildung dürfe nicht an einem „Ressourcenvorbehalt“ scheitern. Birgit Koch von der GEW kritisierte, dass das Thema Inklusion bisher in der Lehrerausbildung nicht vorkomme und die früher geltende Obergrenze von 25Schülern beim gemeinsamen Unterricht aufgehoben worden sei, um Lehrerstellen einzusparen.

          Die derzeitige „Mangelverwaltung“ manifestiert sich nach Ansicht des Vereins besonders in den Beratungs- und Förderzentren. Der Mangel verhindert laut Schnell letztlich eine neutrale Beratung, das Wahlrecht für betroffene Eltern sei damit faktisch nicht gegeben. Betroffen seien auch jene Lehrer, die als „Kofferpädagogen“ sowohl an Förder- wie an Regelschulen eingesetzt würden. Die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung des inklusiven Unterrichts können nach Ansicht von Stein nicht gelöst werden, wenn das Förder- und Regelschulsystem auf Dauer bestehen bleibt. Beides sei unbezahlbar. Damit über die nötige Systemveränderung endlich eine öffentliche Diskussion beginne, habe der Verein sein Schwarzbuch zur Landtagswahl vorgelegt.

          Das „Schwarzbuch Inklusion. Verdeckte und offene Verhinderung von gemeinsamer Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder“ ist im Internet unter vo@politik-gegen-aussonderung.net zu finden.

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