Nach Scheidung : Neuer Nachname für Kind auch ohne Einwilligung des Vaters
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Zum Wohle des Kindes: Darf eine Mutter den Namen des Kindes ändern – auch gegen den Willen des Vaters? Bild: dpa
Eine Mutter kann nach der Scheidung den Namen des Kindes ändern. Doch was ist, wenn der Ehemann das nicht möchte? Nun hat das Oberlandesgericht in Frankfurt dazu entschieden.
Eine geschiedene Mutter kann in bestimmten Fällen auch ohne Einwilligung ihres früheren Partners die Umbenennung eines gemeinsamen Kindes beantragen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Im konkreten Fall geht es um ein Kind, das nach dem Willen seiner Mutter den Nachnamen ihres neuen Ehemanns erhalten soll – den sie auch selbst trägt ebenso wie ihre Tochter aus dieser Ehe. Das OLG erklärte, die Namensänderung sei zum Wohl des Kindes erforderlich (Aktenzeichen 1 UF 140/19).
Der Vater habe seit 2014 keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter, argumentierten die Richter. Hinzu komme, dass die Tochter selbst den Namen ihres Stiefvaters annehmen wolle. Die Belastung durch die Namensverschiedenheit mit ihrer Mutter und ihrer Halbschwester sei in dem Fall groß. Der leibliche Vater hatte der Umbenennung widersprochen. Dagegen war die Frau vor dem Amtsgericht zunächst erfolglos vorgegangen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Denn in einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 hatte es geheißen, dass für eine solche Namensänderung eine Kindeswohlgefährdung vorliegen müsse.