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Gutachter verurteilt : Schadenersatz für suspendierte Steuerfahnder

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Rückblick: In der Affäre geht es um vier ehemalige Steuerfahnder, die am Finanzamt Frankfurt V zwangspensioniert wurden Bild: Fricke, Helmut

Der Ursprung der hessischen Steuerfahnder-Affäre liegt im Jahr 2001. Seitdem hat es Klagen, Untersuchungsausschüsse und Rollen rückwärts gegeben. Die SPD fordert eine vollständige Rehabilitation der Männer.

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          Teilerfolg für die suspendierten hessischen Steuerfahnder: Drei der vier geschassten Finanzamtsmitarbeiter bekommen Schadenersatz von dem Gutachter. Das Frankfurter Landgericht bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Neuen Presse“.

          In der Affäre geht es um vier ehemalige Steuerfahnder, die am Finanzamt Frankfurt V nach schweren Konflikten mit Vorgesetzten und teils langer Krankheit zwangspensioniert wurden. Sie fühlten sich gemobbt, weil sie gegen eine Verfügung opponiert hatten, die ihrer Ansicht nach vermögende Steuersünder schonen sollte. Die Behörde stützte sich bei der Suspendierung auf psychiatrische Gutachten im Auftrag des Landes Hessen, die ihnen „paranoid-querulatorische Störungen“ attestierten, sich später aber als falsch herausstellten.

          Gutachter muss Schadenersatz leisten

          Das Landgericht Frankfurt sprach drei von ihnen am vergangenen Freitag Schadenersatz zu: Der Gutachter muss rund 54.000 Euro, knapp 70.000 Euro und knapp 75.000 Euro an die Opfer zahlen. Das vierte Verfahren war laut Gerichtssprecher bereits im Januar abgewiesen worden. Gegen das Urteil kann der Gutachter Berufung einlegen.

          Die SPD nannte das Urteil eine späte Genugtuung. „Von Anfang an stank die Angelegenheit zum Himmel“, betonte der Finanzexperte der SPD-Fraktion, Norbert Schmitt, in Wiesbaden. Die Landesregierung müsse nun endlich eingestehen, dass die Ausgrenzung der vier Steuerfahnder falsch gewesen sei. Verantwortlich für die Affäre sei der frühere hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU).

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