Spitzenweine unter neuem Namen
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Trockene Spätlese oder ein „Erstes Gewächs“: fast schon erntereife Weintrauben im Rheingau Bild: dpa
Neuer Vorschlag für die Bezeichnung von Spitzenweinen: Weinfreunde müssen sich im Rheingau bald auf ein revidiertes Weingesetz einstellen. Statt mehr Klarheit könnte aber noch mehr Verwirrung die Folge sein.
Der Rheingau bringt mit Unterstützung der hessischen Landesregierung bei der anstehenden Novellierung des deutschen Weingesetzes einen eigenen Vorschlag ein, wenn es um die künftigen Bezeichnungen für Spitzenweine geht. Die Rheingauer Winzer hatten ihre besten trockenen Rieslinge erstmals mit dem Jahrgang 1999 auf Basis einer Klassifizierung der besten Weinberge „Erste Gewächse“ genannt. Mit dem Jahrgang 2019 haben sie diese Weine in „Rheingau Große Gewächse“ umbenannt, weil sich dieser Begriff auch dank der Marktmacht und des Einflusses der 200 Mitglieder des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP) unter Kennern und Händlern durchgesetzt hat. Der Verband erhoffte sich dadurch weniger Verwirrung beim Weinkonsumenten und mehr Akzeptanz im Weinmarkt.
Der Begriff „Erstes Gewächs“ soll aber nicht dauerhaft vom Etikett verschwinden. Vielmehr möchte der Verband anlässlich der Novellierung des „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes“ und der „24. Verordnung zur Änderung der Weinverordnung“ das „Erste Gewächs“ gewissermaßen als „Zweitwein“ hinter dem „Großen Gewächs“ verankert sehen.
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