Rente während Corona-Krise : 44.590 Euro Hinzuverdienst
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Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Rentner sollen dem akuten Personalmangel entgegen wirken (Symbolbild). Bild: dpa
Rentner dürfen während der Corona-Krise mehr dazu verdienen. Damit soll das Personal in Krankenhäusern und der Landwirtschaft entlastet werden.
Um Personalengpässen im Krankenhaus und in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat der Bund die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner in der Corona-Krise deutlich erhöht, von 6300 Euro auf 44.590 Euro in diesem Jahr. Das heißt, Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Hessen aufmerksam.
Hinzuverdienstgrenzen gelten grundsätzlich für Rentner, die die sogenannte Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, aber schon Rente beziehen. Die aktuelle Regelung soll die Weiterarbeit und die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtern.
Angepasst wurden in diesem Sinne auch die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung. Bisher waren drei Monate oder 70 Arbeitstage erlaubt. Nun sind es fünf Monate (1. März bis 31. Oktober) oder 115 Arbeitstage, wie die Rentenversicherung informiert. Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben.
Die Höhe des Verdiensts spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigung befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de.