Grüne nehmen Juristen an die Leine
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Politisch umstritten: Windräder, wie hier in Weilrod im ersten und einzigen Windpark im Hochtaunuskreis Bild: Frank Rumpenhorst
Wenn der Verwaltungsgerichtshof über Windräder auf dem Taunuskamm entscheidet, geht es auch um die Grundlagen der hessischen Energiepolitik. Denn diese ist höchst umstritten.
Seit mehr als fünf Jahren zählt der Schutz von Trinkwasser, Denkmälern und Vogelarten zu den zentralen Punkten in der Auseinandersetzung um zehn Windräder auf dem Taunuskamm. Doch in dem Schriftsatz, mit dem das südhessische Regierungspräsidium Darmstadt nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt in die Berufung geht, werden diese Themen plötzlich mit keinem Wort mehr erwähnt. Dabei waren sie die entscheidenden Argumente dafür, dass das Regierungspräsidium den Bauantrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE Ende 2016 ablehnte.
Wie berichtet, beschritt das Unternehmen den Rechtsweg. Im Juli des vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden ihm recht. Die Sorge, dass das Grundwasser gefährdet werde, teilte das Gericht nicht. Auch die Aspekte des Denkmal- und des Artenschutzes ließ es nicht gelten. Im Übrigen verwarfen die Richter den Teil des Regionalplans für die erneuerbaren Energien.
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