Urteil zu Windpark Taunuskamm : Klagedrohung gegen Land wegen Rotoren
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Auf dem Taunuskamm: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für den Bau des Windparks trifft auf viel Gegenwind. Bild: dpa
Das Urteil über die Errichtung von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm polarisiert. Mehrere Vereine zeigen sich über die Entscheidung empört. Und wollen mit einer Klagedrohung gegen das Land vorgehen.
Mit seinem Urteil zum Windpark auf dem Taunuskamm hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht nach Ansicht des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz einem „bisher nie dagewesenen Landschaftsvandalismus Tür und Tor geöffnet“. Der Verein hält die Errichtung von zehn jeweils mehr als 200 Meter hohen Windenergieanlagen auf der Hohen Wurzel für einen Frevel, vor allem das Einbringen von „tausenden Tonnen Beton“ in das empfindliche Erdreich.

Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für den Rheingau-Taunus-Kreis und für Wiesbaden.
Der Verein hatte schon im Zuge des Genehmigungsverfahrens seine Bedenken gegen das Vorhaben formuliert und darauf verwiesen, dass es außerhalb von Landschaftsschutzgebieten ausreichend geeignete Flächen für Rotoren gebe, um dem Ziel einer Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen näher zu kommen.
Rotoren-Standorte auf dem Taunuskamm würden das heute noch als Naturraum erlebbare Erscheinungsbild des Rheingaugebirges erheblich beeinträchtigen, meint Hartmut Fischer, der Vorsitzende des Regionalverbandes Rhein-Main-Nahe. Er wirft dem Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) und der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Christiane Hinninger eine „Klima-Kirchturmpolitik“ vor, anstatt sich um großräumige und damit nachhaltigere Lösungen zu bemühen.
Mit groben Verfahrensfehlern behaftet
Empört über das „unverständliche“ Urteil zeigt sich auch der Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau, weil alle Bedenken des Trinkwasser-, Arten- und Landschaftsschutzes missachtet worden seien. Nun sei zu hoffen, dass Taunusstein, die örtlichen Bürgerinitiativen und das Regierungspräsidium in die Berufung gingen. Der Teilplan Erneuerbare Energien sei mit groben Verfahrensfehlern behaftet. Daher würden mehrere Umweltverbände zusammen mit dem Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau und weiteren Bürgerinitiativen in Kürze eine Normenkontrollklage gegen das Land Hessen einreichen.
Diese Klage werde auf „gravierende Fehler in der Abwägung und Argumentation des Regierungspräsidiums“ abgestellt, unter anderem wegen des notwendigen Schutzes von Denkmälern, dem europäischen Tötungsverbot geschützter Großvögel und wegen der Gefährdung des Grundwassers durch gefährliche Stoffe und die Baumaßnahmen zur Gründung der Anlagen im besonders durchlässigen Untergrund des Rheingaugebirges. Das wasserrechtliche Vorsorgeprinzip stehe der Errichtung an diesen sensiblen Standorten entgegen.
Mit der Klage solle die Unwirksamkeit des Teilplans Erneuerbare Energie für den Rheingau und das Rheingaugebirge von Lorch bis Schlangenbad erreicht werden. Die „industrielle Überformung“ dieser einmaligen Landschaft durch einen Windpark stehe in keinem Verhältnis zum energetischen Ertrag. Auch andere Bundesländer hätten deshalb schützenswerte Landschaften von Windrädern frei gehalten.